In Graz verurteilt

Mann schoss auf jungen Bekannten – vier Jahre Haft

Steiermark
10.03.2010 23:59
Ein 21-jähriger Mann ist am Mittwochabend im Grazer Straflandesgericht nicht rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte im Sommer 2009 auf einen 18-jährigen Bekannten geschossen, der an der Hüfte verletzt wurde bzw. relativ glimpflich davonkam. Der Angeklagte (links im Bild) beteuerte, betrunken und im Drogenrausch gewesen zu sein. Der Schuss habe sich zufällig gelöst.

Versuchter Mord, versuchte schwere Nötigung und illegaler Waffenbesitz - so lautete die Anklage gegen den 21-Jährigen aus der Dominikanischen Republik stammt. "Willst du, dass ich schieße?", soll er sein Opfer gefragt haben. "Ich wollte die Waffe nur herzeigen, der Schuss hat sich versehentlich gelöst", behauptete der Angeklagte vor den Geschworenen.

15 bis 20 Bier - und Drogen
"Wer zuerst schießt, überlebt. So ist das bei uns", soll der junge Mann kurz nach der Bluttat zu einem Kripobeamten gesagt haben. "Stimmt nicht. Der Polizist hat das zu mir gesagt", erklärte der 21-Jährige. Kokain und Marihuana habe er konsumiert, und betrunken sei er gewesen. "Es waren sicher 15 bis 20 Bier."

Richter Christoph Lichtenberg: "Konnten Sie stehen, gehen und reden?" Doch, das schon, nur an den Schuss könne er sich nicht erinnern. "Sie wussten stets, was Sie getan haben - bis auf die Episode mit der Schussabgabe?", wunderte sich Lichtenberg. Es sei so schnell gegangen. "Ich wollte ihm die Pistole nur zeigen", beteuerte der Angeklagte. "Vielleicht hab ich abgedrückt, aber sicher nicht bewusst."

Auch Drogendealer mit Waffe genötigt
Vor der Bluttat in dem Grazer Griesplatz-Lokal soll er noch einem anderen Landsmann die Pistole an die Schläfe gehalten haben, um ihn zum Kokainverkauf zu nötigen. "Stimmt nicht", sagt der 21-Jährige. "Aber dass Sie die Waffe illegal hatten, wissen Sie schon?", fragt der Richter. Ja, dazu fühle er sich auch schuldig.

Das 18-jährige Opfer stellt die Situation etwas anders dar. "Willst du, dass ich schieße?", soll der Angeklagte immer wieder gefragt haben. "Wenn du schießen willst, dann schieß", will der 18-Jährige geantwortet haben. Der Schuss traf den Jüngeren im linken Unterleib und blieb im Gesäß stecken. Laut Gutachten hatte der Bursche großes Glück, es hätte weit schlimmer ausgehen können.

Kein versuchter Mord
Die Geschworenen entschieden schließlich, dass es kein versuchter Mord, sondern unter anderem absichtliche schwere Körperverletzung war. Der Angeklagte war bei der Tat noch keine 21 Jahre alt und kam auch deshalb mit einer milderen Strafe davon. Bei versuchtem Mord hätte der Strafrahmen bis zu 20 Jahre betragen.

von Eva Molitschnig ("Steirerkrone") und steirerkrone.at

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