Causa Krems

Reges Interesse der Medien zu Beginn des Prozesses

Nachrichten
10.03.2010 08:39
Unter regem medialen Interesse hat heute im Landesgericht Korneuburg der Prozess gegen den Polizisten begonnen, der in der Nacht auf den 5. August 2009 in einem Kremser Supermarkt einen 14-jährigen Einbrecher erschossen hatte, der mit einem älteren Freund in Einbruchsabsicht in das Gebäude eingedrungen war. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem Beamten bis zu drei Jahre Haft.

Im Strafantrag heißt es, der Mann habe "zumindest irrtümlich" einen Angriff auf seine Person angenommen, "in Furcht oder Schrecken" von seiner Dienstwaffe Gebrauch gemacht und damit "das gerechtfertigte Maß der Verteidigung" überschritten.

Für Verteidiger Hans-Rainer Rienmüller lag demgegenüber "eine Abwehrhandlung gegen bandenmäßige Einbruchskriminalität" vor. Sein Mandant habe sich in einer Ausnahmesituation befunden: "Einbruch ist kein Hoppala. Die Täter waren vermummt und bewaffnet." Für seine Reaktion wären dem Polizisten "hundertstel Sekunden" geblieben: "Wartet er zu, ist er immer unschuldig, eventuell aber tot oder schwer verletzt", so Rienmüller.

Alle Hintergründe rund um den Fall Krems siehe Infobox!

Der Prozess wird vorraussichtlich nicht wie geplant zwei, sondern drei Verhandlungstage in Anspruch nehmen. Richter Manfred Hohenecker hat seinen ursprünglichen Plan umgeworfen, das Verfahren in nur zwei Tagen zu Ende bringen zu wollen. Der Prozess startet am Mittwoch, anstatt lediglich am Freitag weiter zu verhandeln und zum Abschluss zu kommen, wird nun auch am Donnerstag verhandelt.

Polizeiinternen Personalakt beschafft
Am Freitagnachmittag soll das Urteil dann wie geplant fallen. Der Umstand, dass sich der Richter den polizeiinternen Personalakt des 43-jährigen Beamten beschaffen hat lassen, um sich ein umfassendes Bild vom Angeklagten zu machen, könnte diesem zusätzlichen Erklärungsbedarf bringen.

Bereits vor einigen Jahren sei gegen den Polizisten ein Strafverfahren wegen eines mit mehrjähriger Haft bedrohten Verbrechens eingeleitet worden. Der Prozess endete damals jedoch mit einem rechtskräftigen Freispruch, bestätigten die Staatsanwaltschaft Wien und das Wiener Straflandesgericht.

Der Ablauf des dreitägigen Prozesses
Der erste Verhandlungstag könnte bis 19 Uhr dauern. Nach der Einvernahme des Angeklagten kommen seine Kollegin sowie der 17-jährige Partner des im Kremser Supermarkt erschossenen 14-Jährigen zu Wort. Im Anschluss wird der Schießsachverständige sein Gutachten vortragen.

Für den Donnerstag sind die Kriminalisten vom Landespolizeikommando Oberösterreich geladen, die die Ermittlungen geleitet hatten. Daneben werden der Gerichtsmediziner Christian Reiter, ein Chemiker sowie der Psychologe Roland Bugram gehört. Bugram wurde vom Richter mit der Erstellung einer Expertise über ein mögliches Post-Shooting-Symptom beim Angeklagten beauftragt. Am Freitag sollen auch noch Zeugen aussagen, darunter eine Lehrerin des umgekommenen 14-Jährigen.

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