Wenn ein Asylwerber zukünftig eine zugewiesene Unterkunft, wie etwa die Sonderanstalt auf der Saualm, ablehnt oder er seinem Quartier länger als drei Tage fernbleibt, soll das mit dem Verlust der Grundversorgung bestraft werden, das kündigte Dörfler am Montag an.
Außerdem sollen Passagen aus dem Bundesasylgesetz übernommen werden, wonach bei Gefährdung der Ordnung und Sicherheit durch den Asylwerber die Grundversorgung gestrichen werden könne.
Schlupflöcher für "spitzfindige Juristen" schließen
Für "spitzfindige Juristen" solle es zukünftig keine Möglichkeit mehr geben langwierige und kostenintensive Verfahren herbeizuführen. Außerdem könnten so auch Steuergelder eingespart werden, da weniger Bescheide erstellt werden müssten und nicht mehr so viele Verfahren zu erwarten seien.
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