Ortstafel-Frage

Kritik an Einstellung des Dörfler-Verfahrens

Kärnten
08.03.2010 14:46
Die Volksanwaltschaft kritisiert die Einstellung des Verfahrens gegen Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK), gegen den wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch in der Ortstafel-Frage ermittelt wurde. Sowohl die Begründung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt als auch die Vorgehensweise des Justizministeriums stellt die Volksanwältin Gertrude Brinek infrage.

Um die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs (VfGh) im Ortstafelstreit zu umgehen, hatten der verstorbene Landeshauptmann Jörg Haider und sein damaliger Stellvertreter Dörfler die Tafeln im Jahr 2006 einfach verrückt. In der Folge wurde ein Verfahren wegen Amtsmissbrauchs eingeleitet, das aber letzten Sommer wieder eingestellt wurde.

Vor allem die Begründung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt hatte damals für Aufsehen gesorgt. Diese kam nämlich zu dem Schluss, dass Dörfler wahrscheinlich nicht in der Lage gewesen sei, die strafrechtliche Tragweite seiner Handlungen einzuschätzen, da er "keine juristische Ausbildung" habe.

Unschlüssig und nicht nachvollziehbar
Nach umfassenden Prüfungen erklärte Brink nun, die Begründung der Klagenfurter Staatsanwaltschaft sei "unschlüssig und kann von der Volksanwaltschaft nicht nachvollzogen werden". Die Zeugenaussagen und anderen Grundlagen der Entscheidung würden nicht zu diesem Ergebnis führen - somit hätte das Verfahren weitergeführt werden sollen, so Brink.

Zwar sei die Begründung für die Einstellung des Verfahrens nicht ausschlaggebend gewesen, das Justizministerium habe jedoch erhebliche Zweifel gehabt, ob der Tatbestand des Amtsmissbrauchs wirklich vorlag.

Keine einheitliche Rechtsgrundlage
In diesem Zusammenhang übt Brink auch Kritik am Justizministerium. Die Volksanwältin hält dem Ministerium vor, dass es zwar den Tatbestand des Amtsmissbrauchs analysiert habe, aber zu unterschiedlichen Auffassung gelangt sei und sich bis heute nicht zu einer einheitlichen Rechtsmeinung durchringen habe können. Es habe "kein abschließendes Ergebnis der Prüfung" gegeben, deshalb werde es bei ähnlichen Verfahren neuerlich vor diesem Problem stehen.

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