Nebelgranaten-Causa

Ein Schuldspruch im Prozess um tödliche A22-Karambolage

Niederösterreich
08.03.2010 16:16
Im Prozess um die tödliche Massenkarambolage auf der A22 am 22. Jänner 2009 ist der angeklagte Autofahrer am Montag am Landesgericht Korneuburg schuldig gesprochen worden. Der 64-Jährige wurde - nicht rechtskräftig - wegen fahrlässiger Tötung und schwerer bzw. leichter Körperverletzung zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Das Verfahren gegen vier Bundesheer-Angehörige wurde hingegen auf unbestimmte Zeit vertagt.

Staatsanwalt Friedrich Köhl erinnerte in seinem Schlussvortrag daran, dass sich der Autolenker mit etwa 120 km/h der Unfallstelle, die in eine Nebelwolke gehüllt war, genähert habe. Durch den Aufprall auf den Wagen der Tschechin, die dabei getötet wurde, ist deren Fahrzeug gegen ein weiteres geschleudert worden. Die Insassen dieses Wagens erlitten erhebliche Verletzungen. Anwalt Manfred Ainedter hatte zuvor plädiert, die Anklage der besonders gefährlichen Verhältnisse fallen zu lassen. Richter Gernot Braitenberg-Zennenberg verwies neben der Unbescholtenheit des Beschuldigten darauf, dass alle an der Karambolage Beteiligten Schwierigkeiten hatten, die - durch welchen Nebel auch immer ausgelöste - gefährliche Situation zu bewältigen. Köhl gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Verfahren gegen Soldaten vertagt - weitere Gutachten
Das Verfahren gegen die ebenfalls angeklagten Bundesheer-Angehörigen wurde zur Einholung weiterer Gutachten vertagt. Unter Hinweis auf Aussagen zweier Angestellter der nahe des Unfallortes gelegenen Autobahntankstelle, die von langanhaltendem Nebel gesprochen hatten, beantragte der Verteidiger des Übungsleiters die Anhörung eines Chemikers und Waffentechnikers. Beim nächsten Termin soll auch das meteorologische Gutachten gehört werden.

Rückenmark durchtrennt, Opfer erstickte
Wie Gerichtsmediziner Christian Reiter während der Verhandlung am Montag berichtete, erlitt die Tschechin bei dem Unfall am 22. Jänner 2009 auf der Donauufer-Autobahn, der A22, durch den massiven Heckanprall Brüche der Halswirbelsäule. Das Rückenmark wurde durchtrennt, was zum Erstickungstod der 32-Jährigen führte. In ihrer Lunge fand sich kein Rauchgas.

Tank geplatzt, Feuer ausgebrochen
Dem Kfz-Sachverständigen Gottfried Pichler zufolge hatten zwei der an der Karambolage beteiligten Autofahrer die Geschwindigkeit nicht an die schlechten Sichtverhältnisse angepasst. Der angeklagte Lenker sei zunächst gegen einen Peugeot und dann mit 80 bis 100 km/h gegen den Rover der Tschechin geprallt. Der Tank ihres Fahrzeugs dürfte sofort geplatzt sein, wodurch Feuer ausbrach. Die Leitschiene im Unfallbereich war laut Pichler nicht beschädigt, was die Darstellung des Beschuldigten widerlege. Der Lenker hatte zuvor ausgesagt, dass er eine Vollbremsung eingeleitet und gegen die Leitschiene gekracht sei.

Staatsanwalt Friedrich Köhl hatte zu Beginn der Verhandlung ausgeführt, dass zum Unfallzeitpunkt am Abend auf dem Truppenübungsplatz Korneuburg eine Ausbildungsübung stattgefunden habe, in deren Verlauf Nebelgranaten im Abstand von etwa 110 Metern zur Autobahn geworfen wurden. In jenem Bereich, wo dadurch laut Köhl eine Sichtbehinderung auftrat, kam es zu dem Unfall. Insgesamt waren sieben Fahrzeuge in die Karambolage verwickelt.

Knackpunkt Sicherheitsabstand
Der Vorwurf an das Bundesheer richte sich laut Köhl dahin, dass bei der Übung der Sicherheitsabstand zur A22 nicht eingehalten wurde. Die Anwälte der Soldaten - der Übungsleiter, ein Korporal und zwei Unteroffiziere - verwiesen im Wesentlichen darauf, dass Bodennebel aufgetreten war. Im Straßenverkehr gelte die Grundregel des Fahrens auf Sicht.

Er wisse alles über Nebelhandgranaten, erklärte der angeklagte Oberleutnant, Ranghöchster der vier Bundesheer-Angehörigen. Die Sicherheitsbestimmungen zum Gebrauch orientierten sich an der toxischen Wirkung. Die Nebelhandgranaten hätten eine geringe Wirkung von 25 Metern. An jenem Abend sei es windstill bzw. ein Luftzug mit 0,5 km/h kaum wahrnehmbar gewesen. Beim geplanten Einsatz von drei Stück sei nicht zu erwarten gewesen, dass in 100 Metern Entfernung Nebel entstehen könne, betonte der 46-Jährige. Demnach waren bei der Nachtlehrvorführung zwölf Leute dabei. Bei der Befehlsausgabe habe niemand Bedenken bezüglich der - geringen - Entfernung des Platzes zur Autobahn geäußert.

"Relativ überhöhte Geschwindigkeit"
Der Pkw-Lenker wiederum sei laut Köhl angesichts der Verhältnisse zu schnell unterwegs gewesen. Einer natürlichen Ursache der Sichtbehinderung widersprach Manfred Ainedter, Verteidiger des Autofahrers, unter Hinweis auf Zeugenaussagen, wonach plötzlich eine "Wand" da war. Er räumte allerdings ein, dass sein Mandant mit "relativ überhöhter Geschwindigkeit" gefahren sei, ohne die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten.

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