„Krone“-Ombudsfrau

Digitale Vignette 2 Tage zu früh genutzt: Strafe

Ombudsfrau
25.03.2019 06:00

Eine Ersatzmaut-Forderung für das Fahren ohne Vignette erhielt ein Pensionist aus Wien. Er hatte die 18-tägige Wartefrist nach dem Kauf des digitalen Autobahnpickerls übersehen…

Per Post erhielt Roland V. aus Wien eine Ersatzmaut-Forderung der ASFINAG in Höhe von 120 Euro zugestellt, über die er verwundert war. Was war passiert? Der Pensionist hatte am 23. Jänner online die digitale Autobahnvignette erworben und war am 8. Februar, also 16 Tage später, auf der Autobahn unterwegs. Die digitale Vignette gilt für Konsumenten jedoch erst ab dem 18. Tag nach dem Tag des Kaufs. „Ich kannte das 14-tägige Rücktrittsrecht. Dass aber weitere vier Tage dazukommen, wusste ich nicht“, berichtete der Wiener der „Krone“.

Ein Rücktritt könne nämlich auf dem Postweg übermittelt werden, weshalb man zusätzlich zum Rücktrittsrecht weitere Tage für den möglichen Postweg berücksichtige, erklärte die ASFINAG auf Anfrage.

Die Ombudsfrau rät, sich stets im Vorfeld genau über die Bedingungen zu informieren!

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