Beschwerden abgewiesen

Gerichtsurteil: Ausweisung von Imamen ist rechtens

Österreich
21.03.2019 12:00

Das im Islamgesetz 2015 festgeschriebene Verbot der Auslandsfinanzierung für Imame ist nicht verfassungswidrig. Dies stellte der Verfassungsgerichtshof fest - und wies damit die Beschwerden türkischer Imame gegen ihre aus diesem Grund angeordnete Ausweisung ab. Nicht vom Verbot umfasst seien allerdings Zuwendungen ausländischer Privater, sofern sie die Unabhängigkeit der Religionsgemeinschaft nicht beeinträchtigen, hieß es am Donnerstag.

Zwar greife das Islamgesetz in die nach der Menschenrechtskonvention geschützte Freiheit bei der Finanzierung anerkannter Kirchen und Religionsgemeinschaften ein, doch sei dieser Eingriff nicht unverhältnismäßig, wie die Höchstrichter in ihrem nun veröffentlichten Erkenntnis befanden.

„Einwirkungen anderer Staaten“ nicht erwünscht
Die Wahrung der Unabhängigkeit von Religionsgemeinschaften vom Staat - insbesondere auch von anderen Staaten - bilde ein im öffentlichen Interesse gelegenes Ziel, nämlich die „Einwirkungen anderer Staaten und deren Einrichtungen auf die Autonomie, die religiösen Inhalte und letztlich die freie Religionsausübung der Mitglieder“ zu verhindern. „Dieses Regelungsziel hat ein Gewicht“, das die Regelung auch im Hinblick auf die Europäische Menschenrechtskommission rechtfertige, stellten die Verfassungsrichter fest.

Zuwendungen ausländischer Privater eingeschränkt erlaubt
Sie heben aber auch hervor, wie das Verbot verfassungskonform auszulegen ist: Verboten seien nur Zuwendungen anderer Staaten und deren Einrichtungen, nicht jedoch Zuwendungen ausländischer Privater, wenn sie die Selbstständigkeit der Religionsgemeinschaft nicht beschränken.

Imame durch Regelung „nicht in ihren Rechten verletzt“
Zwei für den zur türkischen Religionsbehörde gehörenden Verein ATIB (Türkisch-Islamische Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich) tätige Imame sowie Frau und Tochter eines der beiden hatten die Beschwerden erhoben. Einer war als Seelsorger im oberösterreichischen Freistadt tätig, einer in Villach in Kärnten. Beide bekamen ihr Gehalt vom türkischen Generalkonsulat und versteuerten es in der Türkei.

Nun attestierte ihnen der Verfassungsgerichtshof, dass sie „durch die angefochtenen Erkenntnisse weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden“ seien. Die Beschwerden wurden somit abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob sonstige Rechte verletzt wurden.

Kickl: „Rechtsstaat setzt klares Signal gegen politischen Islam“
Die Regierung hat dem politischen Islam den Kampf angesagt, das Bundesamt für Asyl hat vielen bei ATIB tätigen Imamen wegen des Verbots der Auslandsfinanzierung bereits die Aufenthaltsberechtigung entzogen. Sie halten sich also illegal hier auf und müssen das Land verlassen, sofern sie es nicht schon getan haben. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) dazu: „Der Rechtsstaat setzt damit ein klares Signal gegen den politischen Islam.“

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