Zurechnungsfähig?

Stalking-Prozess gegen 45-jährigen Salzburger vertagt

Salzburg
05.03.2010 14:49
Der Prozess gegen einen 45-jährigen Salzburger, der seine Ex-Freundin seit Monaten stalken soll, ist Freitagnachmittag auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Wie sein Anwalt erklärte, habe der Mann wegen seiner psychischen Erkrankung nicht zur Verhandlung erscheinen können. Er soll seine Ex seit Monaten mit E-Mails, SMS und Anrufen bombardieren und sich zu diesem Zweck mindestens 18 Wertkartenhandys zugelegt haben.

In der Firma des Opfers habe seit Februar vergangenen Jahres gleichsam im Sekundentakt das Telefon geläutet, an ihrer Wohnungstür seien Zetteln mit Beschimpfungen und Drohungen angebracht worden. Nachdem die Frau den 45-Jährigen angezeigt hatte, habe sie zwar keine Anrufe mehr, aber weiter E-Mails von ihm erhalten und diese an ihre Anwältin weitergeleitet. Mittlerweile empfange diese die Schreiben direkt von dem Beschuldigten.

Sein Anwalt begründete das Nichterscheinen seines Mandanten am Freitag mit seiner psychischen Verfassung, der Angeklagte habe Angst vor Menschenansammlungen. Nun soll ein Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit des Mannes zum Tatzeitpunkt erstellt und in der Folge eruiert werden, ob er verhandlungsfähig ist.

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