3,45-Euro-Schwelle

EuGH bringt Zigaretten-Mindestpreis zu Fall

Österreich
04.03.2010 10:31
Der 2006 in Österreich beschlossene Mindestpreis für Zigaretten ist am Donnerstag vom Europäischen Gerichtshof zu Fall gebracht worden. Mit dem per Verordnung festgelegten Mindestpreis - ursprünglich 3,25 Euro, heute 3,45 Euro - sei gegen eine EU-Richtlinie für Verbrauchssteuern auf Tabakwaren verstoßen worden, kritisiert der EuGH. Auch Frankreich und Irland wurden verurteilt. Man solle niedrigen Preisen mit höheren Steuern begegnen, heißt es. Und genau das wird auch erwartet.

Schon bisher hatte der Gerichtshof mehrfach entschieden, dass aus dem in der Richtlinie vorgesehenen Recht der Hersteller, die sogenannten Kleinverkaufshöchstpreise frei zu bestimmen, ein Verbot staatlich festgelegter Mindestpreise folge.

Der EuGH erklärt in seinem Urteil, die Vorgabe eines Mindestpreises habe zur Folge, dass der von den Herstellern oder den Einführern bestimmte Höchstpreis nicht mehr unter dem verbindlichen Mindestpreis liegen könne und daher nicht mehr frei bestimmbar sei. Das sei geeignet, die Wettbewerbsverhältnisse einzuschränken, indem bestimmte Hersteller oder Importeure daran gehindert werden, niedrigere Herstellungskosten auszunutzen, um günstigere Kleinverkaufspreise anzubieten.

Österreich hatte im Mai 2006 einen Mindestpreis von 3,25 Euro pro Packung eingeführt - mit der Folge, dass sich 56 Sorten, die noch teilweise weniger als drei Euro gekostet hatten, sprunghaft verteuerten. Heute liegt der Mindestpreis bei 3,45 Euro. Begründet wird dies vom Gesundheitsministerium nach wie vor mit Erwägungen des Gesundheits- bzw. Jugendschutzes.

Steuern statt Mindestpreis
Der EuGH argumentiert dagegen, dass zur Sicherung des Gesundheitsschutzes Mindestpreise für Tabakprodukte nicht erforderlich seien - dieses Ziel könne beispielsweise durch eine erhöhte Besteuerung der Tabakwaren erfolgen. Die Kommission hatte Österreich im Jänner 2008 geklagt, da die Mindestpreise ihrer Ansicht nach "den Wettbewerb verfälschen und ausschließlich die Gewinnspannen der Hersteller sichern".

Der Gerichtshof betont auch, dass die EU-Richtlinie in diesem Bereich "den Gesundheitsschutz sicherstellt und die Staaten nicht daran hindert, die Eindämmung des Tabakkonsums weiterzuverfolgen". Eine offizielle Reaktion von Gesundheits- und Finanzministerium auf die gekippte Verordnung steht noch aus.

WKÖ rechnet mit höherer Steuer
Theoretisch könnten Zigaretten künftig um 1 Euro verkauft werden. Praktisch wird sich Finanzminister Josef Pröll aber den dadurch verursachten Steuerausfall nicht durch die Lappen gehen lassen, erwartet die WKÖ: "Der Finanzminister wird an der Steuerschraube drehen", sagte Peter Trinkl, Obmann der Tabaktrafikanten in der Wirtschaftskammer Österreich, am Donnerstag.

Werden die Preise zum Beispiel um nur 10 Cent gesenkt, entgehen dem Budget 50 Millionen Euro, rechnet Trinkl vor. Die derzeit gültige Tabaksteuer gilt seit 2008. Der feste Steuersatz beträgt 26,69 Euro für 1.000 Stück, der variable Anteil macht 43 Prozent des Bruttoverkaufspreises aus. 2009 hat der Finanzminister aus der Tabaksteuer etwa 1,5 Milliarden Euro eingenommen.

Derzeit kosten unter anderem die Marken Batton, JPS, Glamour, Pall Mall, Route 66, Smart oder Winston exakt 3,45 Euro. Bis zu der Regelung waren diese Marken oft um unter drei Euro zu haben. Die Austria-Tabak-Mutter JTI hat die Zigarettenpreise in Österreich erst im Februar angehoben, rund 60 Sorten wurden um 10 Cent teurer. Der Tabakkonzern Philip Morris hat die Preise von 23 Sorten erhöht.

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