EuGH bestätigt:

6 Wochen Urlaub nach 25 Jahren im selben Betrieb

Österreich
13.03.2019 10:06

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die österreichische Urlaubsregelung bestätigt, wonach Arbeitnehmer nur Anspruch auf sechs Urlaubswochen haben, wenn sie 25 Dienstjahre beim selben Arbeitgeber gearbeitet haben. Das österreichische Urlaubsgesetz stelle weder eine Diskriminierung noch eine Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit dar, urteilten die EU-Richter am Mittwoch.

Hat der Arbeitnehmer bei verschiedenen Arbeitgebern im In- oder Ausland gearbeitet, werden derzeit nur höchstens fünf Jahre angerechnet. Der Oberste Gerichtshof hatte den Fall an den EuGH verwiesen.

In dem Rechtsstreit hatte der Betriebsrat des Eurothermen-Resorts Bad Schallerbach gegen diese geltende österreichische Regelung geklagt. Er forderte, dass sämtliche Arbeitnehmer, die unter Zusammenrechnung der Vordienstzeiten aus anderen EU-Staaten 25 Jahre an unselbstständiger Beschäftigung aufweisen, einen Anspruch auf die sechste Urlaubswoche haben sollten.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele