Tat „ohne Anlass“

Messerattacke auf Partnerin: Bedingte Einweisung

Niederösterreich
12.03.2019 14:06

Im Prozess um eine Messerattacke in Tulln ist ein 28-Jähriger bedingt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Die Geschworenen am Landesgericht St. Pölten entschieden am Dienstag einstimmig, dass der Mann im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit auf seine Partnerin eingestochen hat. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Von einer Einweisung wurde unter der Setzung einer Probezeit von zehn Jahren abgesehen. Der Betroffene muss die Anordnung der Bewährungshilfe erfüllen. Als Weisungen wurden dem 28-Jährigen unter anderem die ambulante Behandlung in einer betreuten Wohneinrichtung, die Durchführung der fachärztlich erforderlichen Kontrolle sowie absolute Alkohol- und Suchtgiftabstinenz erteilt. Im Falle einer Zurechnungsfähigkeit wäre ihm der Vorfall als versuchter Mord vorgeworfen worden.

Lebensgefährtin erlitt schwere Stichverletzungen
Der Betroffene ist am 17. September 2018 mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von rund zehn Zentimetern auf seine 25 Jahre alte Partnerin losgegangen, nachdem die Frau in der Früh wach geworden war. Dreimal soll der 28-Jährige auf das Opfer eingestochen haben. Die Lebensgefährtin erlitt lebensbedrohliche Schnitt- und Stichverletzungen. Sie flüchtete, wurde ins AKH Wien gebracht und dort operiert.

Regelmäßiger Cannabis-Konsum
Wäre der Mann zurechnungsfähig gewesen, hätte er „das Delikt des versuchten Mordes begangen“, hielt der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsvortrag fest. Der Betroffene habe aber unter Einfluss einer paranoid halluzinatorischen schizophrenen Psychose gehandelt. Die Störung habe sich dahingehend geäußert, dass der Betroffene hochgradige Angst und paraoide Vorstellungen gehabt habe, sagte der Gutachter. Auslöser dafür könne regelmäßiger Konsum von Cannabis gewesen sein. Die Tat sei „ohne jeden begreiflichen Anlass“ erfolgt, die mehr als zwei Jahre dauernde Beziehung des Mannes mit seiner Partnerin sei bis dahin harmonisch verlaufen, heißt es weiter. Der Betroffene war geflüchtet und hatte ebenfalls Verletzungen davongetragen - diese hatte er sich „in suizidaler Absicht“ selbst mit dem Messer zugefügt, hielt der Staatsanwalt fest.

Opfer sieht 28-Jährigen noch immer als Lebensgefährten
Der Rechtsanwalt des 28-Jährigen sprach davon, dass das Opfer den Betroffenen noch immer als Lebensgefährten ansehe. „Man muss sich das einmal vorstellen“, betonte der Jurist. Was passiert ist, tue seinem Mandanten „unfassbar leid“. Der Verteidiger forderte eine bedingte Nachsicht der von der Staatsanwaltschaft beantragten Einweisung.

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