Prozess neu aufgerollt

Maurer glücklich: „Aber erst ein Etappensieg“

Österreich
12.03.2019 14:10

Die Ex-Grünen-Politikerin Sigrid Maurer hat sich nach der Urteilsaufhebung durch das Oberlandesgericht Wien (OLG) „extrem glücklich“ gezeigt. „Es ist zwar erst ein Etappensieg, aber ich bin zuversichtlich, dass ein Freispruch in zweiter Runde gelingen wird“, so Maurer kämpferisch. Das OLG hatte am Dienstag das Urteil gegen die 33-Jährige wegen übler Nachrede aufgehoben. Sie hatte im Mai 2018 obszöne Nachrichten an sie auf Facebook und Twitter gestellt und darin den Besitzer eines Bierlokals als Verfasser beschuldigt, der sie daraufhin klagte. Der Prozess muss nun von einem neuen Richter neu durchgeführt werden. Ein Termin steht noch nicht fest.

„Ich fühle mich in meiner Wahrnehmung bestätigt, dass die Begründung des Erstgerichts lebensfremd und nicht nachvollziehbar war“, erklärte Maurer. Auf Twitter schrieb sie, dass sie zuversichtlich sei, dass sie nun gewinnen werde.

Ihre Anwältin Maria Windhager möchte sich nun die Urteilsbegründung des OLG im Detail ansehen. Die Aufhebung sei „sehr erfreulich, weil hier das OLG offenbar unserer Berufung gefolgt ist“, sagte Windhager.

Für den Anwalt des Biergeschäft-Betreibers, Adrian Hollaender, seien „neuerliche Rechtsgänge in einem Rechtsstaat stets miteinzukalkulieren“. Das OLG habe nun „weder der Angeklagten noch dem Ankläger Recht gegeben“, meinte der Verteidiger.

Anwalt des Wirts: „Mein Mandant vertraut auf Sieg der Gerechtigkeit“
„Inhaltlich vertraut mein Mandant auf einen Sieg von Rechtsstaat und Gerechtigkeit im neuen Rechtsgang, denn er hat schon einmal die Fakten dem Gericht im ersten Rechtsgang dargelegt und das Gericht hat daraufhin seiner Privatanklage stattgegeben. Er wird das Gleiche auch im zweiten Rechtsgang tun und ist daher zuversichtlich, dass das Gericht bei gleicher Faktenlage zum gleichen Ergebnis gelangen wird.“

OLG Wien: „Keine schlüssigen Darstellungen des Klägers“
Das OLG hatte Bedenken gegen die Beurteilung des Erstgerichts, wonach der Beschuldigten der Wahrheitsbeweis nicht gelungen sei, dass wirklich der Privatankläger die Nachrichten versendet hat. Es wurde nämlich „nicht ausreichend gewürdigt, dass die Nachrichten immerhin vom Computer und vom Facebook-Account des Privatanklägers versendet wurden“.

Es sei nicht beachtet worden, dass bei der Beurteilung des Wahrheitsbeweises eine gewisse Lebensnähe zu beachten sei. Der Privatankläger habe nicht schlüssig dargestellt, dass konkret eine andere Person die Nachrichten geschrieben und verschickt habe, hieß es in der Begründung des OLG Wien.

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