Tohuwabohu im Land:

Totales Chaos um den freien Karfreitag auf Ämtern!

Oberösterreich
10.03.2019 11:00
Pauschal frei für alle Gemeindebediensteten, Sonderurlaub nur für die Mitarbeiter mit evangelischem Glaubensbekenntnis, ein ganz gewöhnlicher Arbeitstag! So weit spannt sich der Bogen bei der Karfreitagsregelung in den 37 Städten oder Gemeinden in Oberösterreich, die eine evangelischen Pfarrkirche haben.

2011 hob der Landtag die Regelung für einen freien Tag für alle Gemeindebediensteten am Karfreitag auf. Seither herrscht Tohuwabohu. Die Bürgermeister wenden das Recht der Gemeindeautonomie unterschiedlichst an. Peter Ellmer, SPÖ-Bürgermeister in Bad Goisern, gibt allen Gemeindebediensteten weiterhin frei: „Weil es der Karfreitag der wichtigste Feiertag für evangelische Menschen ist“, betont er.

Kein freier Tag in Wallern
Obwohl rund ein Fünftel der Gemeindebediensteten in Wallern Protestanten sind, sieht ÖVP-Ortschef Franz Kieslinger hingegen überhaupt keine Notwendigkeit für einen Sonderurlaub: „Wer den evangelischen Gottesdienst im Ort besuchen will, kann das auch ohne Urlaub machen. Die Messe beginnt um 15 Uhr. Das Amt sperrt schon um 12.45 Uhr zu!“

Personal muss sich Urlaub nehmen
In Mattighofen blieb am Karfreitag zwar das Amt geschlossen, das Personal musst sich aber Zeitausgleich oder Urlaub nehmen. „Diese Regelung wird wohl weiter so bleiben. Ich will den Gemeinderat noch abwarten“, meint Stadtchef Friedrich Schwarzenhofer (SPÖ). Auch in Laakirchen bleibt das Gemeindeamt zu. Den Mitarbeiter werden ebenso acht Stunden Zeitguthaben abgebucht.

Zu Silvester statt am Karfreitag frei
In Vöcklabrucker „schenkte“ ÖVP-Stadtchef Herbert Brunsteiner den Bediensteten bis dato zu Silvester einen freien Tag. Das soll weiter so bleiben: „Ich kann mir vorstellen, dass unter Angabe persönlicher Gründen, etwa der Besuch einer Messe, evangelische Mitarbeiter am Karfreitag frei bekommen.“

Land streicht freien Tag
Im Gegensatz zu vielen Gemeinden übernimmt das Land gänzlich die Karfreitagsregelung des Bundes. Wer frei haben will, muss sich Urlaub nehmen.  „Das Land wird die Bundesregelung 1:1 übernehmen. Das bis dato geltende Feiertagsruhegesetz fällt weg“, erklärt Peter Csar, ÖVP-Landtagsabgeordneter und oberster Personalvertreter der öffentlich Bediensteten in Oberösterreich. Aus seiner Sicht ist es wichtig, dass für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst nun die gleichen Regeln gelten.

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