Damit reagiere Salzburg auf den Bundesrechnungshof, der die generell langen Verfahrensdauern in ganz Österreich bemängelt hatte. Bereits im vergangenen Jahr seien Maßnahmen zur Verbesserung der Antragsbearbeitung und des Pflegegeldverfahrens ergriffen worden, so Scharer.
Antragsbearbeitung durch einzelne Stelle
Die Antragseinbringung für das Landespflegegeld erfolgt nunmehr zentral bei der Landesregierung. Dort wird von einer einzigen Stelle der Antrag auf die Vollständigkeit kontrolliert und geprüft, ob die Voraussetzung für einen Anspruch gegeben ist. Die Verfahrensdauer entspricht jetzt dem vom Rechnungshof empfohlenen Zeitraum.
"Außerdem gewährt das Land Salzburg Vorleistungen, um Härtefälle zu vermeiden", so Scharer. Pro Monat nehmen rund 3.800 Salzburger Landespflegegeld in Anspruch.
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