Eine vorläufige Suspendierung wurde im konkreten Anlassfall als ungeeignetes und nicht zielführendes Instrument bewertet - so die Polizei-Stellungnahme zum Fall jenes Beamten, der zwei Kollegen bedroht haben soll und sie, laut Anklage, zum Amtsmissbrauch anstiften wollte. Und der am 20. März vor Gericht steht.
Nicht nur „Krone“-Leser haben sich gewundert, dass ein Beamter (55), der sich demnächst vor einem Schöffengericht zu verantworten hat, weiter im Dienst ist. „Er hat bisher vorbildlich gearbeitet und ist unbescholten. Das Disziplinarverfahren gegen ihn ruht bis nach dem Prozess“, so Landespolizeidirektor Andreas Pilsl über den Beamten, der im Bereich der Suchtprävention gearbeitet hat.
Polizist in Handschellen
Als er am 19. Oktober von zwei Kollegen kontrolliert wurde, weil er offensichtlich betrunken versucht haben soll, sein Autoin Gang zu setzen, rastete er aus. Er soll die Beamten bedroht und ihnen auch vorgeschlagen haben, die Sache unter den Tisch zu kehren. Die Polizisten ließen sich aber nicht einschüchtern. Er wurde in Handschellen abgeführt
Private Umstände
In einer schriftlichen Stellungnahme des Landeskriminalamtes heißt es: Das Verhalten des Beamten ist auf private Umstände zurückzuführen, welche öffentlich seitens des Dienstgebers nicht näher kommentiert werden. Durch dienstrechtliche Maßnahmen (wie z. B. Versetzung, Verwendungsänderung, ärztliche Kontrolluntersuchungen) sei der ordnungsgemäße Dienstbetrieb sichergestellt.
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