Steiner wird vorgeworfen, "jedwede Überprüfung und Überwachung der Einhaltung gesetzlicher - insbesondere gewerberechtlicher bau- und feuerpolizeilicher Vorschriften - unterlassen zu haben", und das obwohl er diesbezüglich gesetzlich verpflichtet gewesen wäre.
Anklage: Keine Fluchtwege im Heim
Dem Betreiber des Heimes - einem Klagenfurter Bauunternehmer - wird zur Last gelegt, das Gebäude nicht wie erforderlich mit Brandschutzeinrichtungen und gesicherten Fluchtwegen ausgestattet zu haben. Der Flüchtlingsreferent hatte die Vorwürfe mit den Worten "wir sind ja nicht Bau- und Feuerpolizei" samt und sonders zurückgewiesen.
War es doch Brandstiftung?
Der Fall hatte bereits für Aufsehen gesorgt, nachdem der Kärntner Polizei vorgeworfen worden war, einen Brandanschlag vertuscht zu haben. Zunächst hatte es geheißen, Brandstiftung sei auszuschließen, im November 2008 brachte ein gerichtliche Gutachten anderes zutage.
Aufgrund dieses Gutachtens bestehe der dringende Verdacht auf Brandstiftung, deshalb werde in diese Richtung ermittelt, hieß es bereits damals vonseiten der Klagenfurter Anklagebehörde. Im Dezember des Vorjahres schaltete sich das Innenministerium ein, um "die kriminalpolizeiliche Arbeit im Zusammenhang mit dem Brand zu evaluieren".
Bild: Das Asylantenheim nach dem Brand im Juni 2008.
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