Belgien, Ungarn, ...

In diesen EU-Ländern gibt‘s schon Sicherungshaft

Österreich
05.03.2019 18:10

Am Mittwoch steigt der Gipfel zur umstrittenen Asylwerber-Sicherungshaft. In der Kernfrage, wer diese zu verhängen hat, zeichnet sich bereits eine Lösung ab. Mit dem Vorstoß folgt man dem Vorhaben etlicher EU-Länder.

Es ist wahrlich kein unheikler Eingriff in die Verfassung, der da am Mittwoch um neun Uhr im Kanzleramt auf Schiene gebracht wird: Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ), Justizminister Josef Moser (ÖVP), Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) und Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) besprechen die Eckpunkte der geplanten Sicherungshaft für Asylwerber.

Asylwerber für kurze Zeit einsperren 
Doch scheinen etliche Details bereits im Vorhinein fix: So soll die EU-Aufnahmerichtlinie so ausgenutzt werden, dass man Asylwerber für kurze Zeit einsperren darf, so sie „eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ darstellen. Darüber zu entscheiden hätte vorerst ein Asylbeamter - erst danach soll die Inhaftierung richterlich überprüft werden. Betreffen soll die laut Regierungskreisen nur „eine Handvoll“ Personen.

Kickl: „Sicherungshaft ist wie eine Festnahme durch die Polizei“
Kickl verteidigt das Vorhaben: „Die Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber ist ähnlich wie eine Festnahme durch die Polizei. Selbstverständlich gibt es zeitnah eine richterliche Überprüfung. Das ist bei uns in vielen Fällen so und bei den Sicherungshaftmodellen anderer Staaten auch“, so der Innenminister gegenüber krone.at. 

In 15 EU-Ländern gibt es bereits die Sicherungshaft
Mit dem Vorhaben folgt Türkis-Blau dem Vorbild 15 anderer EU-Staaten (siehe Grafik unten), heißt es aus dem Innenressort. Die Länder sind Irland, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Griechenland und Zypern. In den meisten dieser Staaten - etwa in Belgien und in den Niederlanden - erfolge die Verhängung der Haft durch eine Behörde und müsse erst danach von einem Richter geprüft werden.

Fix ist die Sache übrigens längst nicht: Denn das türkis-blaue Vorhaben bedarf einer Zweidrittelmehrheit im Parlament - und somit des (unwahrscheinlichen) Segens von SPÖ oder NEOS.

Klaus Knittelfelder, Kronen Zeitung

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