Bursch schwer verletzt

Schulmassaker geplant: Strafe auf 8 Jahre erhöht

Niederösterreich
05.03.2019 14:03

Nach dem geplanten Amoklauf an einer Schule in Mistelbach im Mai des Vorjahres ist die Haftstrafe gegen den 18 Jahre alten Grundwehrdiener, der einen 19 Jahre alten Schüler mit einer Schrotflinte angeschossen und schwer verletzt hatte, seitens des Oberlandesgerichtes Wien von sechs auf acht Jahre erhöht worden. Der Angeklagte war im November des Vorjahres wegen Mordversuchs für schuldig erkannt und überdies in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.

Die Tat hätte wohl weit blutiger geendet, hätte sich nach der Schussabgabe auf den 19-Jährigen die verschossene Patrone aus dem Lauf der Waffe entfernen lassen. Da dem Grundwehrdiener Mario S. dies jedoch nicht gelang, warf er am 9. Mai die Tasche samt der Flinte weg und rannte nach Hause. Stunden später stellte sich der Verdächtige selbst bei der Polizeiinspektion in Wien.

„Fehl am Platz, ungewollt gefühlt“
Der gebürtige Wiener, der im Alter von elf Jahren mit der Familie nach Niederösterreich zog, war selbst einmal Schüler in Mistelbach - und laut Anklage sei es ihm dort „ziemlich schlecht gegangen“, wie es bei der Verhandlung im Vorjahr geheißen hatte. „Ich habe mich dort fehl am Platz, ungewollt gefühlt. Ich habe keine Freunde gefunden“, sagte der 18-Jährige vor Gericht. „Man hat sich über mich lustig gemacht und ich bin nicht so akzeptiert worden, wie ich bin“, so der Angeklagte.

„Kann es kaum erwarten, jeden zu erschießen
Seit dem Frühjahr hegte Mario S. aus diesem Grund Interesse an Amokläufen an US-Schulen. Seine großen Vorbilder waren Eric Harris und Dylan Klebold, die vor fast 20 Jahren an der Columbine High School ein blutiges Massaker anrichteten. Er überlegte, es ihnen gleichzutun. In einer Art Tagebuch - dem „Journal des Wrathkeeper“ („wrath“ heißt auf Deutsch Zorn) - schrieb er seine Gedanken nieder: „Ich kann es kaum erwarten, jeden zu erschießen, der mich verarscht hat.“

Der 18-Jährige war beim Prozess im Vorjahr aufgrund einer kombinierten Persönlichkeitsstörung zusätzlich zur Haftstrafe in eine Anstalt eingewiesen worden. Der Angeklagte hatte das Urteil angenommen, die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel ein. „Die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war nicht bekämpft und bleibt daher aufrecht“, hieß es vom Oberlandesgericht nach der Berufungsverhandlung auf Anfrage.

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