Prozess in Graz

Mann wollte Beamte mit Regenschirm „abstechen“

Steiermark
04.03.2019 13:34

Ein 31-jähriger Mann hat sich am Montag im Grazer Straflandesgericht unter anderem wegen des Verdachts des versuchten Mordes an zwei Ordnungswachebeamten verantworten müssen. Der alkoholkranke Angeklagte stritt aber ab, mit einem abgebrochenen Regenschirmstiel auf die Wachorgane losgegangen zu sein.  Die Geschworenen verwarfen im Prozess den zweifachen Mordversuch. Sie plädierten einstimmig für versuchte absichtliche schwere Körperverletzung.

Der in Wien geborene Ingenieur lebte bis 2017 ein geordnetes Leben in der Steiermark, doch als sich seine Freundin von ihm trennte, habe er das nicht verkraftet. Er begann zu trinken und schlitterte immer tiefer in den Alkoholismus ab. Entzugstherapien in einer Nervenklinik waren zunächst erfolgreich, aber er wurde rückfällig.

Im Frühjahr 2018 bekam er Probleme im Job, da er sich täglich bis zum Vollrausch betrank. Mehrmals wöchentlich kam es in diversen Grazer Parks und am Hauptplatz zu Zwischenfällen und Drohungen gegenüber Passanten. Er soll laut Zeugen Gegenstände wie etwa ein Fahrradschloss bedrohlich gegen andere geschwungen haben.

Attacke mit abgebrochenem Schirm
Der Staatsanwalt wirft dem 31-Jährigen einen zweifachen Mordversuch vor: Er soll am 29. Juni des vergangenen Jahres im Zuge eines Streits mit Ordnungswachebeamten vor dem Rathaus mit dem spitzen Metallstiel des abgebrochenen Schirms Stichbewegungen gegen Hals und Kopf gemacht haben.

Einer der drei Beamten reagierte und konnte die Angriffe gegen seine Kollegin und gegen sich abwehren. „Er stach gezielt von unten nach oben gegen den Hals und schrie, er werde sie abstechen“, beschrieb der Ankläger.

Vergleich mit Tod am Brunnenmarkt
Der Staatsanwalt verwies in dem Zusammenhang auch auf den tödlichen Angriff mit einer Eisenstange am 4. Mai 2016 am Brunnenmarkt in Wien. Der Angreifer sei - so wie der 31-Jährige in Graz - schon davor mehrfach aufgefallen. Der Grazer Angeklagte sei einschlägig vorbestraft und als gewalttätig bekannt, erklärte der Staatsanwalt. 

Bei Vorfall 2,2 Promille intus
Die Verteidigerin des Beschuldigten wies die Vorwürfe zurück: „Das gezeichnete Bild entspricht nicht dem Wesen des Angeklagten.“ Nur unter Alkohol- und Drogeneinfluss verhalte er sich aggressiv. Das „Drama“ habe mit dem Ende seiner Beziehung begonnen. Von da an habe er getrunken und es kam immer wieder zu verbalen Drohungen, doch nie habe er Personen verletzt.

Der Vorwurf, dass er jemanden abstechen habe wollen, halte sie für „überzogen“. Es sei niemand bei dem Vorfall vor dem Rathaus verletzt worden. Der 31-Jährige hatte zum Tatzeitpunkt mehr als 2,2 Promille intus, gilt aber laut dem Gutachter als zurechnungsfähig.

„Ich hielt es in der Nervenklinik nicht aus“
An die Stichbewegungen kann sich der Beschuldigte nicht erinnern, sagte er vor Richterin Elisabeth Juschitz. Die Drohungen dürften stimmen, meinte er: „Es tut mir leid, das war damals mein Jargon.“ Die Richterin fragte ihn, warum er immer wieder aus der Nervenklinik verschwand, obwohl er wusste, dass der Alkoholkonsum das Problem war. „Ich hielt es dort nicht aus. Es ist schlimm, ich schäme mich dafür.“ Er habe getrunken, weil er sich einsam gefühlt habe.

Der Ingenieur lebte kurz vor seiner Verhaftung auf der Straße. „Ich war offensichtlich in einem Wahn, ich konnte nicht anders“, versuchte er sich zu rechtfertigen. Nun hoffe er auf eine „qualifizierte Alkohol- und Drogenentzugstherapie“. Der Gutachter sprach sich für eine Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher aus.

„Ich hatte Angst um mein Leben“
Noch vor Mittag wurden die meisten Zeugen gehört. Jene Beamtinnen, die er attackiert haben soll, standen unter Schock: „Er stach in Richtung meines Halses. Ich hatte in dem Moment Angst um mein Leben. So eine Attacke hatte ich bisher nicht erlebt“, schilderte eine der beiden. Ihr Kollege, der die Stichbewegungen abgewehrt habe, sagte: „Meine Kollegin wäre sicher schwer verletzt worden. Dann versuchte er auf mich einzustechen.“ Bei den Schilderungen kann der Beamte die Tränen nicht unterdrücken und muss mehrmals während seiner Befragung innehalten.

Am Nachmittag fällten die Geschworenen das Urteil: kein Mordversuch, sondern versuchte absichtliche schwere Körperverletzung. Hinzu kamen Verurteilungen wegen gefährliche Drohung, Gefährdung der körperlichen Sicherheit sowie Nötigung. Er muss nun zusätzlich zu seiner bisherigen Strafe drei weitere Jahre absitzen und kommt in eine Anstalt für entwöhnungsbedürfte Rechtsbrecher.

Den drei Ordnungswachebeamten wurde je ein Teilschmerzensgeld von 100 Euro zugesprochen. Der Beschuldigte nahm das Urteil sofort an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Steiermark



Kostenlose Spiele