Gerichtsurteil

Lenkerin überrollte Betrunkenen im toten Winkel

Steiermark
04.03.2019 12:54

Eine Autolenkerin, die beim Ausparken einen im toten Winkel hinter ihrem Fahrzeug liegenden Betrunkenen überrollt hat, ist nur zu einem Drittel Schuld an dem Unfall. Die restliche Verantwortung trägt der Verletzte selbst, bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) kürzlich die Entscheidungen der Vorinstanzen. Die Lenkerin hätte jedoch einen Einweiser abstellen müssen, hielten die Gerichte fest.

Der Unfall hatte sich bei Nacht auf einem unbeleuchteten, öffentlichen Parkplatz eines Festivalgeländes ereignet. Die Sozialversicherung des überfahrenen Mannes klagte daraufhin die Haftpflichtversicherung der Lenkerin, wie auch „Die Presse“ in ihrer Montagsausgabe berichtete.

Das Bezirksgericht Graz-Ost sah jedoch in seinem Urteil vom 24. Jänner 2018 die Hauptschuld bei dem Verletzten, was das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz am 19. April bestätigte.

Betrunkener trägt Hauptschuld
Ob einen Geschädigten eine Mitschuld an einem Unfall trifft, ist eine Frage des Einzelfalls, wurde vom OGH betont. „Im vorliegenden Fall hätte sich die Lenkerin zwar eines Einweisers bedienen müssen“, heißt es in der rechtlichen Beurteilung. „Dieses Verschulden wiegt aber weniger schwer als das Fehlverhalten des Geschädigten, der alkoholisiert auf der Fahrbahn eines öffentlichen Parkplatzes“ gelegen sei und „damit gravierend“ gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen habe. Die Annahme eines Mitverschuldens von zwei Dritteln sei deshalb vertretbar. Die Revision wurde zurückgewiesen.

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