Sportverein entlastet

Freispruch: Rennradunfall war Schicksal

Kärnten
28.02.2019 16:31

Mit Spannung haben Organisatoren von Sportveranstaltungen am Donnerstag auf Nachrichten aus dem kleinen Kärntner Bezirksgericht Spittal an der Drau gewartet: Denn da saß der Veranstalter eines Radmarathons auf der Anklagebank, nachdem ein Teilnehmer seit einem schweren Sturz querschnittgelähmt ist.

Ein damals 30-jähriger Gailtaler war wie viele andere Radfahrer 2016 über die Innerkremser Landesstraße gefegt - mit hohem Tempo, mindestens 60 km/h, und viel sportlichem Ehrgeiz. Dann ein Riss im Asphalt, ein Schlag aufs Rad, ein Sturz. „Ich konnte nichts mehr tun, hatte keine Chance.“ Der Kärntner erlitt schwere Brüche, auch am Rücken. Er sitzt seitdem im Rollstuhl. Schuld daran, so glaubt die Staatsanwaltschaft, sei der Organisator des ARBÖ-Radmarathons. Er hätte die Strecke besser kontrollieren müssen. „Es tut mir sehr leid“, sagt der 49-Jährige.

„Aber wir hatten alle Genehmigungen vom Land, hier einen Radmarathon durchzuführen. Die Straße war normal freigegeben.“ Zwei Verhandlungstage und einen Ausflug in den Schnee hatten Richterin Nadja Oswald nicht für eine Entscheidung gereicht - erst das Gutachten des technischen Experten Hermann Steffan gab den Ausschlag: „Der Unfall war eine besonders unglückliche Verkettung“, sagt Steffan. „Denn mit so einem Riss in einer Landesstraße muss man einfach rechnen. Er wäre auch bei einer Besichtigung nicht aufgefallen.“

Daher: Freispruch im Strafprozess. Zivilrechtlich kündigt Verteidiger Christian Puswald an, dass die Versicherung in dem besonders tragischen Fall eine gütliche Einigung anstrebt.

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