Bei 4. Verhandlung

Feuer in Haftzelle gelegt: Rechtskräftiges Urteil

Wien
28.02.2019 13:36

Wegen Brandstiftung und Körperverletzung hat ein mittlerweile 35 Jahre alter gebürtiger Algerier am Donnerstag zum bereits vierten Mal in Wien auf der Anklagebank Platz nehmen müssen. Er hatte im Oktober 2016 in seiner Zelle in der Justizanstalt Josefstadt Feuer gelegt, seine drei Mitinsassen wurden dabei teils schwer verletzt, ebenso mussten elf Justizwachebeamte nach dem Vorfall im Spital behandelt werden. Er wurde rechtskräftig zu sieben Jahren Haft verurteilt - und bedankte sich nach der Urteilsverkündung ...

„Es ist der vierte Rechtsgang. Bedauerlich für Sie und bedauerlich für alle“, sagte Richter Andreas Böhm eingangs der Verhandlung. Beim ersten Prozess im Mai 2017 - damals wurde lediglich wegen Brandstiftung Anklage erhoben - hatte ein Schöffengericht ein Unzuständigkeitsurteil gefällt. Das Gericht ortete einen zumindest bedingten Tötungsvorsatz, auch der Verdacht in Richtung mehrfachen versuchten Mordes wurde laut. Beim zweiten Verfahren im August 2017 verneinten jedoch die Geschworenen den Mordvorwurf, die Berufsrichter setzten daraufhin das Urteil wegen Irrtums der Laienrichter aus.

Erneut verhandelt wurde der Prozess im Februar 2018. Erneut wurde der inkriminierte versuchte Mord verworfen, der Algerier wurde wegen Brandstiftung, schwerer Körperverletzung und Nötigung zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Aufgrund von Verfahrensmängeln musste der Oberste Gerichtshof (OGH) einen vierten Rechtsgang anordnen. Mehrfacher Mordversuch und absichtliche schwere Körperverletzung waren auf Basis der OGH-Entscheidung bereits rechtskräftig vom Tisch.

Mitgefangene am Löschen gehindert
Der Algerier hätte im Herbst 2016 nach drei rechtskräftigen Verurteilungen abgeschoben werden sollen. Im Polizeianhaltezentrum randalierte er, weshalb er aus Sicherheitsgründen in die Justizanstalt Josefstadt verlegt wurde. Dort war er mit dem Haftraum, in dem er untergebracht wurde, nicht einverstanden, weshalb er am 16. Oktober 2016 eine Matratze in seiner Zelle anzündete und seine drei Mitgefangenen am Löschen der Flammen hinderte. Er postierte sich mit einem gezückten Buttermesser vor dem nahe der Zellentür angebrachten Alarmknopf und scheuchte die Männer weg.

Zwar begann die Betriebsfeuerwehr mit Löschversuchen, ohne die Helfer der Wiener Berufsfeuerwehr wären die Insassen der Zelle aber wohl kaum zu retten gewesen. Der Raum wurde vom Feuer komplett zerstört, es entstand ein Sachschaden von 50.000 Euro. „Ich habe Feuer gelegt. Aber ich hatte nicht den Vorsatz, jemanden zu verletzen“, betonte der Angeklagte in seiner Einvernahme.

Mehrfach verurteilt und in Haft
Der Angeklagte, der unter einem Alias-Namen nach Österreich gekommen war, war im Dezember 2013 erstmals nach dem Suchtmittelgesetz zu zweieinhalb Monaten bedingt verurteilt worden. Im Jänner 2014 fasste er wegen Einbruchsdiebstahls zwölf Monate, davon drei unbedingt aus. Noch im selben Jahr kassierte er wegen eines Drogendelikts elf Monate, die offenen, zur Bewährung ausgesetzten Vorverurteilungen wurden widerrufen. Am 6. August 2015 wurde er vom Landesgericht Wels vorzeitig bedingt entlassen.

„Ich bedanke mich herzlich bei Ihnen“, meinte der Algerier, nachdem ihm das nunmehrige Urteil - sieben Jahre Haft - übersetzt wurde. Dass das Feuer fast zweieinhalb Jahre lang die Strafjustiz beschäftigte, ehe ein rechtskräftiges Urteil gefällt werden konnte, war außergewöhnlich. Deshalb wurde dem 35-Jährigen bei der Strafbemessung die lange Verfahrensdauer ausdrücklich als mildernd angerechnet. „Sonst wäre es ein Jahr mehr geworden“, betonte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

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