4,5 Jahre Haft

Vater (43) missbrauchte Tochter jahrelang – Urteil

Niederösterreich
28.02.2019 11:10

Weil er seine Tochter missbraucht haben soll, ist ein 43-Jähriger aus dem Mostviertel am Donnerstag in St. Pölten vor dem Schöffengericht gestanden. Der Angeklagte wurde unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger und Blutschande zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte war teilweise geständig.

Dem Mann aus dem Bezirk St. Pölten-Land wurde in der Anklage vorgeworfen, sich an der im April 1999 geborenen Tochter zwischen Juli 2012 und Jänner 2018 zwei bis drei Mal wöchentlich vergangen zu haben. Zudem soll er dem Mädchen mit Schlägen gedroht haben, sollte es ihn anzeigen.

Der Vater dreier Kinder war teilweise geständig, hielt aber fest, dass der Missbrauch im Juli 2014 begonnen hätte. Auf die Frage der vorsitzenden Richterin, warum die Tochter dann vom Jahr 2012 gesprochen habe, sagte der Angeklagte: „Das kann ich Ihnen nicht sagen, ich weiß es nicht.“ Auch der von der Hauptbelastungszeugin genannten Häufigkeit der Vorfälle widersprach der Mann.

Vater wusste, „dass es ein Fehler ist“
Mitte 2015 sei es zum ersten Geschlechtsverkehr gekommen. Grundsätzlich habe er gewusst, „dass es ein Fehler ist“, hielt der Angeklagte vor dem Schwurgericht fest. Die Drohungen stritt der Beschuldigte ab, er habe aber immer wieder zur Tochter gesagt, „dass das unser Geheimnis ist“. Während der Vorführung des Videos der kontradiktorischen Vernehmung der Hauptbelastungszeugin und bei den Schlussvorträgen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Der Richterin zufolge bestand kein Grund, „den glaubwürdigen Aussagen der Zeugin“ nicht zu folgen. Diese habe die Vorfälle zeitlich ganz genau einordnen können. Mildernd habe sich bei der Bemessung des Strafausmaßes das teilweise abgelegte Geständnis sowie der ordentliche Lebenswandel des Angeklagten ausgewirkt. Als erschwerend wurden laut der Richterin das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen und Vergehen, die Vielzahl an Übergriffen sowie der lange Tatzeitraum gewertet. Die Staatsanwältin gab ebenso keine Erklärung ab wie der Rechtsvertreter des 43-Jährigen.

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