Nach „Kuh-Urteil“

„Landwirte dürfen hier nicht zum Handkuss kommen“

Nachrichten
28.02.2019 13:42

Das Urteil in einem Zivilprozess gegen ein Tiroler Bauern, dessen Kühe 2014 auf einer Alm eine deutsche Urlauberin und ihren Hund attackierten und tödlich verletzten, hat in der Vorwoche für Wirbel gesorgt: Der Landwirt soll existenzbedrohende 490.000 Euro Schadenersatz zahlen! Ein Aufreger-Urteil, das auch Georg Strasser, den Präsidenten des Bauernbundes fassungslos machte und das zum sogenannten Kuh-Gipfel führte, bei dem am Mittwoch Gesetzesänderungen auf Schiene gebracht wurden. Diese sehen einen umfassenden Versicherungsschutz vor und stellen die Eigenverantwortung der Wanderer in den Vordergrund. Am Donnerstag war Strasser zu Gast im krone.tv-Studio und stellte im Gespräch mit Interviewer Gerhard Koller klar: „Es kann nicht sein, dass unsere Bauern hier zum Handkuss kommen.“

Bauernvertreter hatten nach dem erstinstanzlichen Urteil - der betroffene Landwirt ging in Berufung - von „einer Katastrophe für die Alm- und Weidewirtschaft“ gesprochen. Auch Georg Strasser hatte gefordert, dass Selbstverantwortung und Hausverstand wieder Einzug halten sollten. Dass Hunde auf Weiden ein Problem seien, werde seit Jahren propagiert. Er forderte klare Spielregeln, die ein Miteinander auf den Almen gewährleisten.

„Menschen müssen lernen, wie man mit Tieren auf der Weide umgeht“
Diese Regeln werden nun nach dem Kuh-Gipfel in einen gesetzlichen Rahmen gegossen. Demnach sind Hundeverbote auf der Alm vom Tisch, Wandern geschieht auf eigene Gefahr, eine Versicherung soll Bauern, Gemeinden, Seilbahnbetreiber usw. schützen, und zusätzlich wird eine Informationskampagne gestartet. Strasser: „Menschen müssen lernen, wie man mit Tieren auf der Weide umgeht.“

Urteil würde „Aus für unsere Almen bedeuten“
Laut Strasser waren die Umstände der tödlichen Kuh-Attacke im August 2014 „tragisch, unser ganzes Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen“. Der Urteilsspruch, „der wie eine Bombe einschlug“, würde aber das „Aus für unsere Almen“ bedeuten. Eine verpflichtende Einzäunung von Almweiden, aber vor allem Schadenersatzforderungen wären für Landwirtschaft und Tourismus fatal. 

Almen zu sperren ist rechtlich grundsätzlich möglich
Grundsätzlich sei es rechtlich möglich, Almen zu sperren, nicht aber Wälder und Wiesen. „Das wollen wir aber nicht. Die Alm- und Tourismuswirtschaft muss weitergehen. Zäune aufzustellen ist weder für die Kühe noch für die Touristen eine Lösung“, so Strasser. Im Wirtschaftsraum Alm müsse das Miteinander weiterhin funktionieren.

Betroffene Landwirte sollen schadlos gehalten werden
Auf die Frage, wer eventuelle Versicherungsleistungen bezahlen soll, antwortete Strasser, der „gegen amerikanische Verhältnisse bei der Haftung“ ist, abschließend: „Die betroffen Landwirte können das nicht. Falls nötig, müssen das das jeweilige Bundesland oder die Region übernehmen.“

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