Vor etwa einem Jahr war der Prozess das erste Mal anberaumt. Doch der Leasing-Arbeiter kam nicht. Beim zweiten Mal, Ende März, führten ihn Beamte vor. Im Verhandlungssaal verlangte er wild gestikulierend einen Dolmetscher – wieder vertagt. Beim dritten Verhandlungstag, Anfang Mai, erklärte er sich dann für unschuldig, schob dem Opfer sogar eine Mitschuld in die Schuhe. Er meinte auch: „Es war keine Absicht.“ An jenem Herbst-Tag 2017 habe er selbst nicht nachgedacht, als sie ungeschützten Sex hatten. Laut Opfer sei aber sogar übers Testen lassen gesprochen worden. Die AIDS-Erkrankung dürfte er verheimlicht haben. An diesem Prozesstag musste Richter Philipp Grosser aber wieder vertagen – wegen eines Gutachtens. Dieses stellte nun fest, dass der Angeklagte „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ der Übertrager des HI-Viruses war. Vor zwei Wochen wollte Grosser den Fall erledigen, musste aber zum vierten Mal vertagen: Weil der Lateinamerikaner eine halbe Stunde zu spät auftauchte.
Urteil fiel erst am fünften Verhandlungstag
Doch am Mittwoch kam er rechtzeitig und wurde wegen „vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“ und grob fahrlässiger Körperverletzung nicht rechtskräftig zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Weiße Ring-Anwalt Stefan Launsky erstritt 2000 Euro Teil-Schmerzengeld für das Opfer.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.