„Krone“-Ombudsfrau

Papamonat scheiterte an Meldung von Neugeborenem

Ombudsfrau
27.02.2019 15:00

Der Papamonat sorgt derzeit für Gesprächsstoff. Und soll laut Regierung bald für alle Väter möglich sein. Eine gute Idee. Bei der Durchführung hapert’s aber jetzt schon oft an der Bürokratie. Wie ein Jungvater aus Wien erleben musste. Er bekommt kein Geld, weil er seinen Sohn zu spät angemeldet hat…

Mit der Geburt eines Kindes kommen auch eine Menge Behördenwege auf Eltern zu. Es ist daher ratsam, sich schon während der Schwangerschaft genau zu erkundigen, was alles zu erledigen ist, wenn der Nachwuchs erst einmal da ist. Und welche Unterlagen dann gebraucht werden. Woran viele Eltern nicht gleich denken: Ein neugeborenes Kind muss laut Meldegesetz spätestens drei Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus am Wohnort angemeldet werden. Denn daran sind sämtliche Leistungen geknüpft. Auch der Familienzeitbonus, wie der Papamonat eigentlich heißt.

Wie streng das ausgelegt wird, hat Harald F. aus Wien am eigenen Leib erfahren. Er und seine Lebensgefährtin haben den gemeinsamen neugeborenen Sohn nicht gleich nach der Entlassung aus dem Krankenhaus am gemeinsamen Wohnort angemeldet. Es fehlte noch eine Übersetzung der Geburtsurkunde der Mutter, die aus Ungarn stammt. Bis alles erledigt war, vergingen 18 Tage. Das ließ die Wiener Gebietskrankenkasse nicht mehr gelten. Und verweigerte dem Wiener die Geldleistung für die Zeit mit seiner Familie. Es gibt zwar eine gesetzliche „Schonfrist“ von zusätzlichen zehn Tagen bis zur Meldung. Aber auch die war im Fall von Herrn F. verstrichen. Er hat deshalb auch vor Gericht verloren.

Werdenden Eltern kann die Ombudsfrau nur raten, sich rechtzeitig um notwendige Unterlagen zu kümmern. Und von der Regierung, die gerade am Papamonat für alle bastelt, wünscht sie sich weniger bürokratische Hürde

Tipps der Ombudsfrau:

  • Unbedingt an das geltende Meldegesetz halten
  • Im Vorhinein genau erkundigen: Allgemeine Fragen zum Familienzeitbonus beantwortet die Infoline Kinderbetreuungsgeld des Bundeskanzleramts unter der Telefonnummer 0800/240 014
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