EuGH-Urteil:

Kein EU-Bio-Gütesiegel mehr für Halal-Fleisch

Ausland
26.02.2019 13:59

Fleisch von Tieren, die ohne vorherige Betäubung rituell geschlachtet wurden, darf nach einem Urteil des obersten EU-Gerichts nicht mit dem EU-Bio-Gütesiegel gekennzeichnet werden. Eine solche Schlachtmethode erfülle nicht die höchsten Tierschutzstandards, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.

Hintergrund war ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort wollte eine Tierschutzorganisation erreichen, dass als halal gekennzeichnete Fleischlaibchen nicht mehr damit beworben werden dürfen, dass sie aus „ökologischem/biologischem Landbau“ stammen. Das zuständige Verwaltungsgericht bat den Europäischen Gerichtshof um Rat bei der Auslegung von europäischem Recht.

Tierwohl spielt bei Bio bedeutende Rolle
Die Luxemburger Richter befanden nun, dass in den betreffenden EU-Verordnungen mehrfach betont werde, dass bei Bio-Fleisch das Tierwohl eine zentrale Rolle spiele - auch der niederösterreichische FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl hatte bereits im Sommer darauf hingewiesen, dass Schächten Tierleid verursache.

Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass die Betäubung die Technik sei, die das Tierwohl zum Zeitpunkt der Schlachtung am wenigsten beeinträchtige. Das Leiden werde erheblich verringert. Die von religiösen Riten vorgeschriebenen Schlachtmethoden ohne Betäubung erfüllten diese Kriterien aber nicht.

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