Ab Freitag in Kraft

Innsbrucker Hauptbahnhof wird zu Waffenverbotszone

Tirol
25.02.2019 14:59

Nun ist es fix: Innsbruck bekommt eine zweite Waffenverbotszone. Neben der sogenannten Bogenmeile wird ab 1. März auch der Innsbrucker Hauptbahnhof zu einer Waffenverbotszone. In der „Bogenmeile“, wo die Maßnahme bereits mit 1. Dezember des Vorjahres verhängt worden war, soll sie auf weitere drei Monate verlängert werden, erklärte Tirols Landespolizeidirektor Helmut Tomac am Montag.

Obwohl sich die Situation am Bahnhof in den vergangenen Jahren „massiv gebessert“ habe, gebe es immer noch eine Häufung von Delikten, so Tomac. Während die Waffenverbotszone in der „Bogenmeile“ nur zwischen 18 und 8 Uhr gilt, soll sie am Bahnhof rund um die Uhr gelten. Auch das Verbindungsstück zwischen „Bogenmeile“ und Bahnhof bzw. Südtiroler Platz wird Teil der Zone sein.

Kontrollen in den „Bögen“ zeigen Wirkung
Seit der Einführung der Waffenverbotszone in der „Bogenmeile“ seien rund 1000 Personen kontrolliert, 90 durchsucht und 25 festgenommen worden. Insgesamt wurden drei verbotene Messer gefunden und es gab 32 Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz. Aufgrund der verstärkten polizeilichen Präsenz in der Verbotszone habe sich relativ rasch ein Präventionseffekt eingestellt, sagte der Landespolizeidirektor. Die Situation habe sich schnell gebessert.

Seitenhieb auf Stadtpolitik
Trotzdem macht es laut Tomac keinen Sinn, eine ganze Stadt zu einer Waffenverbotszone zu erklären, wie es sich etwa der Innsbrucker Bürgermeister Georg Willi (Grüne) vorstellen kann. „Das würde am Sinn und Zweck dieser Maßnahme vorbeigehen“, meinte Tomac. Denn dieses Mittel soll nur temporär sein und auf eingeschränkte Bereiche angewandt werden. Zudem sei es eine einseitige Haltung, einerseits Restriktionen zu fordern und andererseits bei den Sperrstunden liberal zu sein, sprach der Landespolizeidirektor die Innsbrucker Stadtpolitik an.

Sollte die Entwicklung generell eine restriktivere Gangart bei Waffen erfordern, müsse man über eine Novellierung des Waffengesetzes nachdenken, so der Landespolizeidirektor. Er wolle aber dem Gesetzgeber keine Empfehlungen aussprechen, fügte er hinzu.

Ausnahme für Pfeffersprays?
Eine Ausnahme für Pfeffersprays in der Waffenverbotszone, wie sie etwa am Wiener Praterstern besteht, soll auch für Innsbruck angedacht werden. Derzeit müsse nämlich jeder, der in der Verbotszone einen Pfefferspray mitführt, angezeigt werden. Trotzdem komme es nicht immer zu einer Strafe, da die Behörde die Situation danach im Einzelnen bewerte.

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