Causa Mindestsicherung

MA 40: „Ohne Nachweise wird kein Geld ausbezahlt“

Wien
24.02.2019 06:00

Die Mindestsicherung ist ein heiß diskutiertes Thema. Immer wieder gibt es Vorwürfe, dass in Wien die Anträge zu lasch kontrolliert werden. Agnes Berlakovich, Leiterin der MA 40 (Soziales), weist das scharf zurück: „Ohne die entsprechenden Nachweise wird überhaupt kein Geld ausbezahlt.“

Zu Jahresende 2018 bezogen rund 130.000 Personen in Wien Mindestsicherung - mit einer durchschnittlichen Summe von 658 Euro pro Monat. Rund 600 Mitarbeiter der MA40 sind in fünf regionalen Zentren für die Abwicklung zuständig. Pro Monat kommen rund 19.700 Anträge per Post, Mail oder durch persönliche Vorsprache herein.

Jeder Akt wird im Schnitt dreimal pro Jahr geprüft
Wer Mindestsicherung beziehen will, muss sein Vermögen offenlegen. Abfragen bei der KFZ-Zulassungsstelle, beim Grundbuch oder im Fremdenregister gehören dazu. Gleichzeitig muss man im Regelfall auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Da die Mindestsicherung keine unbefristete Leistung ist, sondern stets verlängert werden muss, wird jeder Akt im Schnitt dreimal pro Jahr geprüft.

Immer wieder kommt es vor, dass sich die Vermögensverhältnisse verbessern, beispielsweise durch Erbschaften oder Hochzeiten. Bezieher müssen dann einen Kostenersatz leisten. „Wer Veränderungen nicht meldet, verletzt die Mitwirkungspflicht, und es erfolgt eine Rückforderung“, so Berlakovich. Meistens werde die Auszahlung reduziert. Im Jahr 2017 gab es insgesamt 56.947 Fälle von Rückforderungen.

Philipp Wagner, Kronen Zeitung

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