490.000 Euro Strafe?

Diese drei Szenarien gibt‘s nach dem „Kuh-Urteil“

Kärnten
22.02.2019 22:10

Ein Gerichtsurteil nach einer tödlichen Kuh-Attacke sorgt für einen Aufschrei: 490.000 Euro soll ein Bauer zahlen, weil seine Kuhherde 2014 in Tirol eine Urlauberin mit Hund zu Tode getrampelt hat. Politik, Landwirtschaft und Tourismus befürchten auch für Kärnten fatale Folgen. Muss der Almauftrieb abgesagt werden?

1878 Almen gibt es in Kärnten, auf die meisten davon werden im Frühling Kühe aufgetrieben. Hält das erstinstanzliche Urteil, gibt es drei Szenarien.

  • Die Tiere zu Hause lassen und nicht mehr auftreiben. Das würde eine Verwilderung unseres Landes mit sämtlichen Folgen wie Lawinen und Katastrophen zur Folge haben, heißt es.
  • Die Tiere auftreiben und das Almgebiet für Wanderer insbesondere mit Hund sperren. Die Landwirtschaftskammer hält diese Variante für realitätsfremd und nicht durchführbar. Eine Abzäunung sei nicht möglich - ein Kilometer Zaun koste 4000 bis 8000 Euro, wie Agrarreferent Martin Gruber erklärt.

Außerdem wären die Auswirkungen auf den Tourismus fatal, sollten Almen zu Sperrzonen erklärt werden. „Viele Wanderziele wären nicht mehr erreichbar, viele Bergtouren nicht mehr möglich. Von den Auswirkungen auf die Feriengastronomie ganz zu schweigen“, fürchtet Wolfgang Kuttnig von der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer um das Naturerlebnis in Kärnten.

  • Variante drei: Weiter so wie bisher die Kühe auftreiben, mit dem Risiko, hohe Strafen zahlen zu müssen. „Ein solches Szenario wäre unzumutbar“, warnt Landwirtschaftskammer-Chef Johann Mößler: Das wirtschaftliche Risiko eines Auftriebs von Tieren wäre enorm. Gehofft wird, dass das Urteil in letzter Instanz nicht hält und die Almen weiter offen bleiben.
Thomas Leitner
Thomas Leitner
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