Ehefrau ertränkt

Mordverdächtiger erhebt Vorwürfe gegen die Polizei

Wien
22.02.2019 16:23

Es sind wahrlich schwere Vorwürfe, die ein des Mordes verdächtigter 53-Jähriger gegen die Wiener Polizei erhebt. Der Mann wird beschuldigt, am 24. Dezember 2018 in Wien-Donaustadt seine Ehefrau in der Badewanne ertränkt zu haben. Der Krankenpfleger behauptet, er sei nach seiner Festnahme von einer Beamtin des Landeskriminalamts gegen seinen erklärten Wunsch zu einer Beschuldigteneinvernahme ohne anwaltlichen Beistand gedrängt worden. Die Kriminalistin wurde nun bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs angezeigt.

Der Tat am Heiligen Abend war das Geständnis der 51-jährigen Ehefrau vorausgegangen, ein außereheliches Verhältnis mit einem anderen Mann zu haben. „Er (der Tatverdächtige, Anm.) hat von ihr erfahren, dass sie Sex mit einem anderen Mann hatte“, hatte seine Rechtsvertreterin Astrid Wagner bereits im Jänner bezüglich des Motivs erklärt. Ihr Mandant sei daraufhin „völlig durcheinandergekommen“, erklärte sie weiter. Die Frau hatte sich zuvor offenbar Wasser in die Badewanne eingelassen, wohl um ein Entspannungsbad zu nehmen, so die Rechtsvertreterin weiter. 

Nach Geständnis in Wanne ertränkt
Nach Angaben der Polizei habe der Verdächtige daraufhin die Frau in der Badewanne ertränkt, zudem soll er in der Folge offenbar versucht haben, die Tat als Selbstmord zu tarnen, indem er der Frau Schnittverletzungen an den Armen zufügte. Um 2.20 Uhr wurde der dringend Tatverdächtige im Einfamilienhaus des Paares festgenommen und zur Befragung ins Landeskriminalamt überstellt.

Dort versuchte der Mann, telefonisch seinen Anwalt zu kontaktieren, jedoch konnte er diesen gegen 5 Uhr früh nicht erreichen. Ihm wurde darauf ein weiteres Telefonat mit dem anwaltlichen Journaldienst gestattet. Dabei wurde ihm seinen Angaben zufolge nahegelegt, ohne seinen Vertrauensanwalt nicht auszusagen. Er sei daher davon ausgegangen, dass seine Vernehmung erst stattfinden wird, wenn der Anwalt wieder erreichbar ist, heißt es.

„Ein Anwalt kann Ihnen nicht helfen“
Dessen ungeachtet soll die nun angezeigte Kriminalistin mit der Bemerkung, ein Anwalt könne ihm „nicht helfen“, die Befragung vorgenommen haben. Auf sein Aussageverweigerungsrecht sei er nicht aufmerksam gemacht worden, behauptet der bislang unbescholtene 53-Jährige. Im Zuge der Vernehmung sei er dann von der Beamtin unter Druck gesetzt worden, auch sei eine „falsche Protokollierung“ vorgenommen worden. So behauptet der Verdächtige in der eingebrachten Sachverhaltsdarstellung etwa, die Polizistin habe fälschlicherweise protokolliert, er habe seine Frau unter Wasser gedrückt, obwohl er das nicht ausgesagt hätte.

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