Freiheitsentzug?

VdB: „Sicherungshaft“ ist „rechtlich heikel“

Österreich
22.02.2019 12:33

Die Bundesregierung will eine „Sicherungshaft“ für gefährliche Asylwerber per Verfassungsgesetz möglich machen. Bedenken dazu äußerte am Donnerstag Bundespräsident Alexander Van der Bellen, der das Vorhaben als „rechtlich extrem heikel“ bezeichnete. Wenig später schloss sich Justizminister Josef Moser (ÖVP) dieser Einschätzung an.

ÖVP und FPÖ wollen Asylwerber, die als potenziell gefährlich eingestuft werden, in „Sicherungshaft“ nehmen. Gänzlich lehnt Justizminister Moser den Vorschlag von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) zwar nicht ab, allerdings weist er darauf hin, dass ein solcher Freiheitsentzug „äußerst sensibel“ wäre. Um der Menschenrechtskonvention zu genügen und Willkür zu verhindern, brauche man klare Bestimmungen mit konkreten Verdachtsmomenten und klar definierten Straftatbeständen, betonte Moser Donnerstagabend in der „ZIB 2“.

In der Europäischen Menschenrechtskonvention gebe es auch Gründe, nach denen man eine präventive Haft durchführen kann. Jedenfalls wäre sie nur zulässig, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass eine Straftat ausgeführt werden soll. Allein der Antrag auf Asyl reiche nicht. Moser wartet jetzt einmal, was das Innenministerium vorlegt - und das werde das Justizministerium dann auch verfassungsrechtlich beurteilen.

Van der Bellen: „Rechtlich extrem heikel“ 
Wenige Stunden zuvor hatte auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen seine Bedenken geäußert. Die von ÖVP und FPÖ vorgeschlagene „Sicherungshaft“ für potenziell gefährliche Asylwerber sieht er skeptisch. Für ihn wäre eine derartige Haft „rechtlich extrem heikel“. Immerhin gehe es hier um Freiheitsentzug. Wenn die Regierung einen Entwurf dafür vorlege, werde er das gemeinsam mit seinen Rechtsberatern eingehend prüfen.

Kronen Zeitung

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