Einweisung in Anstalt

Vater für den Teufel gehalten und getötet: Urteil

Wien
21.02.2019 14:21

„Ich hab‘ ein Messer genommen und reingestochen. In den Hals“, schildert der 29 Jahre alte Angeklagte am Donnerstag vor Gericht, wie er am 21. September 2018 seinen eigenen Vater tötete - weil der junge Mann ihn für den Teufel hielt, aufgrund einer ausgeprägten paranoiden Schizophrenie. An dieser leidet der Beschuldigte seit seinem 16. Lebensjahr. Ein Gutachten bescheinigte ihm Zurechnungsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat, er wurde schlussendlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Krankheitseinsichtig war der 29-Jährige bislang jedoch nur bedingt. Er wurde zwar zwei Mal stationär behandelt und bekam auch Medikamente gegen seine diagnostizierte Schizophrenie verschrieben. Er war aber nicht gewillt, diese regelmäßig einzunehmen und sich Kontrollen zu unterziehen. Schließlich setzte er die Psychopharmaka ab: „Ich wollte keine Medikamente mehr trinken. Ich habe die 13 Jahre lang getrunken“, so der 29-Jährige. Die Folgen waren jedoch verheerend: Bald darauf begann der Mann sich einzubilden, dass sein 51 Jahre alter Vater das Böse sei: „Er hat geglaubt, dass sich der Vater in den Leibhaftigen verwandelt hat“, legte der Staatsanwalt dar.

„Er sah normal aus, aber er war der Teufel“
Dies war auch der Grund für die Tat am Morgen des 21. September, als der Vater in der Küche der Wohnung der Familie in der Grimmgasse stand - nur der 29-Jährigen war noch im Haus, und erneut erkannte er in dem 51-Jährigen den Leibhaftigen. „Er sah normal aus, aber er war der Teufel“, so der Angeklagte. Daraufhin attackierte er den 51-Jährigen zunächst offenbar mit Faustschlägen, woraufhin der Vater zu Boden ging, völlig überrascht von dem Angriff. Danach würgte der 29-Jährige ihn, ehe er zu einem Küchenmesser griff und mehrfach auf den Hals und Kopf des Mannes einstach - das Opfer hatte nahezu keine Überlebenschance.

Durch die Halsstiche wurde der Rachenraum eröffnet und Blut konnte in die Lunge eintreten. Somit erstickte das Opfer an seinem eigenen Blut. Der Tod hätte laut Gerichtsmediziner Christian Reiter nur durch eine unverzügliche Einlieferung ins Krankenhaus mit Intubation und Absaugen verhindert werden können.

„Der Teufel ist besiegt“
Nach der Tat verließ der 29-Jährige die Wohnung, wurde kurze Zeit später in einem Park in der Nähe von der Polizei festgenommen. Im Gefängnis wunderte er sich, weshalb ihn der Vater nicht besuchen komme. „Der Teufel ist besiegt“, gab der Kranke in der Justizanstalt von sich. 
Doch erst durch die korrekte medikamentöse Behandlung habe der 29-Jährige die gesamte Tragweite seines Handelns erfasst und begriffen. „Nun ist ihm klargeworden, dass er nicht den Teufel, sondern den Vater getötet hat“, so Verteidiger Alexander Philipp. Dabei habe er zu diesem immer ein gutes Verhältnis gehabt: „Er hat ihn geliebt. Er leidet sehr unter der Situation.“

Die Entscheidung der Geschworenen auf eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt fiel einstimmig aus. „Betrachten Sie die Einweisung nicht als Strafe, sondern als Chance. Wenn man Sie gut und ausreichend behandelt, können Sie mit dieser Krankheit ein normales Leben führen. Sie haben ein Recht auf ein Leben ohne Stimmen und Halluzinationen“, bemerkte der Richter Christoph Bauer in Richtung des 29-Jährigen abschließend.

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