„Krone“-Ombudsfrau

Finanzamt forderte Steuer von Nicht-mehr-Besitzer

Ombudsfrau
21.02.2019 11:00

Ärger mit dem Finanzamt hatte ein Leser aus Niederösterreich. Er sollte für ein Grundstück, dessen Eigentümer er seit 2017 gar nicht mehr ist, Bodenwertabgabe zahlen…

Franz K. verkaufte im August 2017 eine Liegenschaft in Wien. Für diese hatte er bisher Bodenwertabgabe - eine Steuer auf unbebaute Baugrundstücke, die anhand des sogenannten Einheitswertbescheides festgelegt wird - zahlen müssen. Nach dem Verkauf sollte das ab Jänner 2018 nicht mehr der Fall sein, da der neue Eigentümer zahlen müsste. Doch Herr K. erhielt weiter Aufforderungen, die Abgabe zu entrichten. Weil er nicht zahlte, wurde er vom Finanzamt gemahnt, erhielt für das erste Quartal 2019 wieder eine Vorschreibung. Alle Versuche, die Sache selbst zu klären, scheiterten. Deshalb kontaktierte Herr K. letztlich die „Krone“.

Das Finanzministerium teilte der Ombudsfrau auf Anfrage mit, dass aus technischen Gründen, die beim Bundesrechenzentrum (BRZ) liegen, derzeit keine Einheitswertbescheide betreffend Grundvermögen erstellt und versendet werden können, sowie keine Verbuchungen am Abgabenkonto vorgenommen werden. Das BRZ habe eine rasche Fehlerbehebung zugesagt. Herrn K.s Abgabenkonto wurde nun auf Null gesetzt, die Zahlungen aus 2018 gutgeschrieben.

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