Hitler-Geburtshaus

Republik beruft gegen erhöhte Enteignungssumme

Oberösterreich
19.02.2019 12:41

Der Streit um die Enteignung des Hitler-Geburtshauses im oberösterreichischen Braunau am Inn geht in die nächste Runde. Die Republik Österreich hat am Dienstag Rekurs gegen den Ende Jänner erfolgten Beschluss des Landesgerichtes Ried im Innkreis erhoben. In diesem war für die enteignete Besitzerin des Gebäudes eine Entschädigung von mehr als 1,5 Millionen Euro festgesetzt worden.

Die Republik hatte der früheren Eigentümerin nur 310.000 Euro zugestanden. Die Frau beantragte daraufhin bei Gericht eine Neufestsetzung der Enteignungsentschädigung. Das Landesgericht Ried setzte in seinem Beschluss „insbesondere unter Berücksichtigung der Besonderheit, dass es sich beim Hauptgebäude um das Geburtshaus Adolf Hitlers handelt“, die Summe mit 1,508 Millionen Euro fest.

Das Gericht ging weiters davon aus, dass für das Hauptgebäude seit vielen Jahren von der öffentlichen Hand ein relativ hoher monatlicher Nettomietzins gezahlt sowie gleichzeitig sämtliche Erhaltungskosten getragen worden seien. Dazu komme noch, dass zur Liegenschaft auch Garagen und Parkflächen gehören, für die ebenfalls Miet- und Pachtzinseinnahmen erzielt werden. Das sei bei der Entschädigung zu berücksichtigen.

In ihrem Rekurs argumentiert die Finanzprokuratur als Anwalt der Republik, dass die Rechtsmittelgerichte überprüfen können sollen, ob für die Bemessung der Enteignungsentschädigung auch Maßnahmen der Republik Österreich vor der Enteignung - das sind die Mietverhältnisse zum selben Zweck wie nunmehr, um eine Nutzung des Gebäudes im Sinne einer nationalsozialistischen Wiederbetätigung ausschließen zu können - mitbestimmend sind.

Enteignung der Frau war rechtens
Der Verfassungsgerichtshof hatte davor festgestellt, dass die Enteignung, der eine jahrelange Diskussion zwischen Eigentümerin und Innenministerium vorangegangen war, an sich rechtens gewesen sei.

Auch Klage vor Europäischem Gerichtshof
Eine von der Frau eingebrachte Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg läuft noch. Ob sich die Behörde des Falles überhaupt annimmt, ist allerdings ungewiss.

Das Geburtshaus von Adolf Hitler war den ehemaligen Eigentümern anno 1952 zurückgegeben worden. Die Republik mietete sich ein und nutzte das Gebäude für verschiedene Zwecke, zuletzt als Tagesheimstätte der Lebenshilfe Oberösterreich. Diese zog im Jahr 2011 aus, seit damals steht das Gebäude leer.

Enteignung durch spezielles Gesetz vollzogen
Im Jahr 2016 kam das Innenministerium - nach vergeblichen Gesprächen mit der Besitzerin - zu dem Schluss, dass eine Enteignung notwendig sei, um eine Nutzung des Hauses im Sinne einer nationalsozialistischen Wiederbetätigung ausschließen zu können. Dafür wurde eigens ein Gesetz beschlossen, das am 14. Jänner 2017 in Kraft trat.

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