Datenschutz

Surf-Vorlieben: Zweites Verfahren gegen Post

Web
19.02.2019 09:08

Die Post steht in der Kritik. Nicht nur, weil sie Daten zur Parteiaffinität der Österreicher gesammelt hat, sondern auch, weil sie personalisierte Werbung an Menschen verschickte, deren Interessen davor online erhoben worden waren. Die Datenschutzbehörde hat dazu nun ein zweites amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet. Bei der Post zeigt man sich darüber irritiert.

Darin soll unter anderem geklärt werden, inwieweit die Post im „Offline Retargeting“ mit der Twyn Group GmbH zusammenarbeitet und ob derartige Auswertungen des Surfverhaltens rechtlich zulässig sind, berichtete die Rechercheplattform Addendum.

„Der Grund des Prüfverfahrens ist genau die Art der Zusammenarbeit mit der Twyn Group GmbH und die Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit dieser Art von Auswertungen“, wird der stellvertretende Leiter der Datenschutzbehörde, Matthias Schmidl, zitiert.

Post irritiert
Die Post reagierte mit Kritik auf das Vorgehen der Datenschützer. „Wir sind sehr irritiert über die Vorgehensweise, denn während wir bei der Behörde auf keinerlei Gesprächsbereitschaft zu inhaltlichen Fragen treffen, wird uns andererseits bereits zum zweiten Mal über die Medien eine Einleitung eines Verfahrens ausgerichtet“, so Post-Sprecher Michael Homola.

„Diese Kampagnisierung ist für uns nicht nachvollziehbar, denn es schwingt immer eine Form von Vorverurteilung mit“, so Homola. Die Post sei seit 18 Jahren ein Adressverlag und unterstütze die heimische Wirtschaft bei der treffsicheren Erhebung von Adressdaten.

„Kein Zugang zu Daten“
Sowohl die Post als auch ihr Partner Twyn betonten indes, keinen Zugang zu den Daten zu haben. Twyn-Chef Werner Schediwy sagte Ende Jänner, die Post vermittle lediglich ihren Kunden die Möglichkeit, gezielte Werbung zu verschicken, ohne jemals selbst die Datensätze zu kennen.

Twyn selbst führe zwar beim Versand der Werbung Daten aus Cookies von Adressverlagen mit Daten aus eigenen Cookies, die das Surfverhalten von Kunden abspeichern, zusammen, aber „Twyn ist dabei zu keinem Zeitpunkt im Besitz von personenbezogenen Daten“.

Der ganze Vorgang sei mehrfach von Juristen geprüft und entspreche den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung, weil niemand gleichzeitig sowohl das Surfverhalten als auch die Adressen der Nutzer kenne, betonte Schediwy.

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