Die FSME-Impfung wurde in Tirol durchgeführt und endete 2009, daher wurde die Zivilverhandlung in Innsbruck angesetzt. Zuständig im Verfahren gegen einen US-Pharmariesen mit einer Vertretung in der Bundeshauptstadt könnte das Handelsgericht Wien sein, zunächst muss dies geklärt werden.
Zustand immer schlechter
Zum Fall selbst: „3 Jahre nach der Impfung bekam mein Mandant Probleme mit dem Gang und mit einem Auge“, schildert sein Anwalt Christian Pichler. Der Zustand verschlechterte sich, und seit Dezember 2016 ist der Tannheimer arbeitsunfähig, er lebt im Heim.
Europäischer Gerichtshof entschied zugunsten von Patient
Medienberichte, wonach Multiple Sklerose als Impf-Nebenwirkung nicht ausgeschlossen sei, brachte der nun 36-Jährige mit seinem eigenen Schicksal in Verbindung. Tatsächlich hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) französischen Gerichten erlaubt, der Familie eines verstorbenen Mannes Schadenersatz zuzusprechen. Der Patient war nach Impfungen (in diesem Fall allerdings Hepatitis) an Multipler Sklerose erkrankt. Der EuGH räumte ein, dass MS als Folge einer Impfung weder bewiesen noch widerlegt sei. Im besagten Fall reichte den Richtern ein zeitlicher Zusammenhang und dass kein Angehöriger je MS hatte. Die Beweislast liegt nun beim Pharmakonzern.
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