Neue Sicherungshaft

Risiko-Asylwerber: Uni-Professor unterstützt Kickl

Österreich
16.02.2019 16:41

Die Reaktion des Innenministers auf den grausamen Mord in Dornbirn sorgt nun für eine Experten-Diskussion über die von ihm vorgeschlagene Verfassungsänderung, um künftig schärfer gegen hochgefährliche Asylwerber vorgehen zu können: Nach Kritik des Verfassungsjuristen Heinz Mayer kontaktierte jetzt die „Krone“ den Experten Michael Geistlinger - der Universitätsprofessor spricht sich klar für Herbert Kickls Pläne aus.

Während der ORF im Ö1-„Journal“ nur Heinz Mayer als Rechtsexperte zu den Vorschlägen des FPÖ-Innenministers befragt hat und der Verfassungsrechtler (nicht wirklich überraschend) auch dieses Vorhaben der Bundesregierung negativ beurteilt hat, wollte die „Krone“ noch eine weitere Meinung zu den Plänen einer Sicherungshaft für extrem gefährliche Asylwerber hören.

Der Salzburger Universitätsprofessor Michael Geistlinger, ein international bekannter Top-Experte für vergleichendes Verfassungs- und Verwaltungsrecht und für Völkerrecht, stellte gleich am Beginn des Gesprächs fest: „Ich teile absolut nicht die Meinung von Heinz Mayer - eine Verbesserung der Sicherheit der Österreicher geht nur mit der Umsetzung des Vorschlags von Bundesminister Kickl.“

Und zwar habe - das stellte auch der Europarechtler Walter Obwexer bereits fest - das österreichische Verfassungsrecht diesbezüglich „eine Lücke“. Uni-Professor Geistlinger: „In Deutschland ist sehr wohl möglich, was der Innenminister für Österreich fordert. Und das steht auf dem Boden des Europarechts, das Österreich in diesem Punkt umgesetzt hat.“

Experte teilt Sorge nicht
Die Sorge, dass mit einer Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber die Justiz ausgeklammert wird, teilt der Verfassungsrechts-Experte, der auch Teilnehmer an OSZE-Friedensgesprächen war, nicht: „Im zu ändernden Bundesverfassungsgesetz steht eindeutig, dass die Bundesregierung mit der Vollziehung des Gesetzes betraut ist - das schließt alle Ministerien mit ein, also auch das Justizministerium.“

Zum Vorwurf an das Innenministerium, dass der Kurde Soner Ö. (34) schon vor dem Halsstich-Mord in Dornbirn in Schubhaft hätte sitzen müssen, meint Uni-Professor Geistlinger: „Die Schubhaft war verfassungsrechtlich gar nicht möglich. Das Bundesverfassungsgesetz verlangt eine beabsichtigte Ausweisung oder Auslieferung für einen Freiheitsentzug. Da ein Asylantrag gestellt wurde, war dies nicht gegeben. Und auch ein Aufenthaltsverbot half nicht, weil zu seiner Vollstreckung unter anderem Fluchtgefahr gegeben sein musste. Diese konnte nicht angenommen werden, weil der Verdächtige in Vorarlberg eine Familie hat.“

„Es geht hier klar um das Schutzbedürfnis der österreichischen Bevölkerung“
Und der Verfassungsjurist sagt im „Krone“-Gespräch abschließend: „Beamte und Richter haben sich auch bei einer Änderung der Verfassung an alle Vorgaben zu halten, die mit der relevanten Judikatur des Europäischen Gerichtshofs im Einklang sind. Ein Missbrauch ist demnach auszuschließen. Es geht hier klar um das Schutzbedürfnis der österreichischen Bevölkerung.“

Richard Schmitt
Richard Schmitt
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