250.000 € Streitwert

Kuhn gegen Wilhelm: Vier Prozesse an einem Tag

Tirol
16.02.2019 07:00
Vier Zivilprozesse zweier Kontrahenten an einem Vormittag, das gab’s am Landesgericht Innsbruck wohl noch nie. Für den Rekord sorgte der gestürzte „Erlkönig“ Gustav Kuhn, der den Ötztaler Blogger Markus Wilhelm mit einen Streitwert von insgesamt 250.000 Euro geklagt hatte. Urteile gab es, wie abzusehen, nicht.

Mit 18 Klagen wurde Wilhelm laut eigenen Angaben inzwischen eingedeckt. Nun standen vier Unterlassungsklagen von Kuhn auf der Tagesordnung. Sehr brisant sind die Vorwürfe von sexuellen Straftaten. „Sie müssen mir konkrete Details zu den Übergriffen nennen“, forderte die Richterin von Wilhelms Anwalt Markus Orgler. Dieser zitierte aus bereits getätigten Zeugenaussagen (großteils Künstlerinnen in Erl), er sieht darin ein früheres Sittenbild rund um die berühmten Festspiele.

Aus den Einvernahmen von Frauen zitiert
Vom Griff unter das T-Shirt während der Probe war die Rede, von erfolgten und verhinderten Kussversuchen, von einer Motorradfahrt mit anschließend abgewehrtem Übergriff auf dem Zimmer und sogar von Vergewaltigung. „Es war normal, dass sich Frauen Ihnen hingeben mussten, unabhängig von ihrer familiären Situation“, warf Orgler dem „Maestro“ vor.

„Nebulose Gerüchte“
Kuhn quittierte die Anschuldigungen mit Kopfschütteln und gequältem Lächeln. „Der Großteil dieser Aussagen haben nichts mit dieser Unterlassungsklage zu tun“, betonte sein Anwalt Michael Krüger. Generell handle es sich um völlig nebulose Gerüchte, vieles komme vom Hörensagen. „Die Staatsanwaltschaft hat bis heute kein Verfahren wegen geschlechtlicher Nötigung oder gar Vergewaltigung eingeleitet. Jenes wegen sexueller Belästigung steht nach unserem Wissen kurz vor der Einstellung“, so Krüger. Im Zivilprozess wird nun abgewartet, wie der diesbezügliche Strafprozess endet.

Doktorarbeit und Lohndumping
In den Unterlassungsklagen von Gustav Kuhn gegen Markus Wilhelm ging es nicht nur um Vorwürfe sexueller Straftaten. Erneut Thema waren auch angebliche Plagiate in der Dissertation des „Maestros“ sowie vorgeworfene „Hungerlöhne“ in Erl. „Ein kompletter Wahnsinn“, stöhnte Kuhn auf, als es um den Plagiats-Vorwurf ging. Wilhelm stellte via Anwalt den Antrag, ein Sachverständiger möge vom Gericht mit der Prüfung „verdächtiger“ Textpassagen befasst werden. Kuhns Rechtsvertreter betonte, dass nur die Universität Salzburg für eine Prüfung und Aberkennung zuständig sei. Das Urteil ergeht nun schriftlich. Nur kurz währte der Zivilprozess, wonach Wilhelm den Vorwurf des Lohn- und Sozialdumpings in Erl zu unterlassen habe. Es wird dazu das Strafverfahren abgewartet.

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