Beamten getötet

Messer-Täter von Dornbirn fordert Haftentlassung!

Vorarlberg
14.02.2019 10:02

Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Beamten sitzt der Schock in Dornbirn nach wie vor tief. Umso mehr sorgt nun die Reaktion des türkischen Staatsbürgers, der unter Verdacht steht, den Sozialamtsleiter am 6. Februar mit einem Halsstich ermordet zu haben, für Empörung. Denn Soner Ö. wolle tatsächlich einen Antrag auf Haftentlassung stellen, wie sein Anwalt auf Nachfrage bestätigte. Der 34-jährige Verdächtige will nun auf freien Fuß gesetzt werden. 

Am Freitag war über den Mann die U-Haft verhängt worden, kurz danach beauftragte der Türke seinen Verfahrenshelfer Daniel Wolff damit, den Beschluss des Landesgerichts Feldkirch mit einer Haftbeschwerde am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) zu bekämpfen. Er will damit seine Entlassung erwirken, bestätigte Wolff gegenüber der „Neuen Vorarlberger Tageszeitung“. Er habe seinen Mandanten vergeblich davon zu überzeugen versucht, dass eine Haftbeschwerde angesichts der Umstände aussichtslos sei, so der Anwalt.

Anwalt muss Antrag einbringen
Denn die Verhängung der Untersuchungshaft ist beim Verdacht auf Mord obligatorisch. Neben dem dringenden Mord-Tatverdacht habe die Feldkircher Haftrichterin die beantragte Untersuchungshaft unter anderem mit dem Vorliegen von Flucht- und Tatbegehungsgefahr begründet, so Wolff. Dennoch sei er dazu verpflichtet, gemäß dem Auftrag seines Mandanten, den Antrag einzubringen. „Es ist meine Aufgabe, für seine Rechte einzutreten“, sagte der Jurist, der am Montag von der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer zum Verfahrenshelfer des 34-Jährigen bestellt worden war. Eine solche Zuweisung als Verfahrenshelfer kann ein Anwalt nicht ausschlagen.

Mordopfer am Mittwoch beerdigt
Der getötete Sozialamtsleiter wurde am Mittwoch unter großer Anteilnahme der Bevölkerung in seiner Heimatgemeinde Lustenaubeerdigt. Er hatte 2009 ein Aufenthaltsverbot gegen den mutmaßlichen Täter ausgesprochen. Am 6. Februar kehrte dieser mit einem Küchenmesser bewaffnet in die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn zurück und verletzte den 49-Jährigen tödlich. Der bereits mehrfach vorbestrafte Türke wurde noch am Tatort festgenommen.

Reue? „Kann dazu keine Aussage treffen“
Sein Mandant habe ihm den Tathergang bei dem Besuch aus seiner Sicht geschildert, so Anwalt Wolff. Auf die Frage, ob der 34-Jährige weiter keine Reue zeige, erklärte er, dass er dazu derzeit noch keine Aussage treffen könne. Er wolle die Haltung seines Mandanten mit diesem besprechen, wenn er den Akt kenne. Bisher habe er noch keine Akteneinsicht. Er rechne damit, dass der Akt spätestens am Montag nächster Woche bei ihm eintreffe.

Video: Polizei spricht bei Dornbirn-Attacke von „kaltblütigem Mord“

Auf die Frage, ob man sich in dem Verfahren darauf einstellen müsse, dass sein Mandant alle Entscheidungen beeinspruchen werde, meinte Wolff: „Derzeit glaube ich das schon.“ Der Fall bedeute für ihn eine „große Herausforderung“, auch wegen der zahlreichen Medienanfragen. Wolff ist vor allem im Zivilrecht tätig und eröffnete erst Anfang Februar seine eigene Kanzlei in Bregenz-Vorkloster. Zuvor war er als Anwalt in einer Vorarlberger Kanzlei angestellt und erstritt etwa im VW-Diesel-Skandal ein Urteil zugunsten eines Diesel-Fahrers.

Wallner: „Warnungen der Landesbehörde ernst nehmen“
Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) kritisierte am Donnerstag das Innenministerium dafür, dass eine Warnung der Landesbehörde bezüglich des mutmaßlichen Täters „relativ leichtfertig mit Zurechtweisungen abgetan“ worden sei. Man habe es abgelehnt, den 34-jährigen Verdächtigen in Vorarlberg aufzunehmen. Wallner verlangte, „Behördenwarnungen aus Vorarlberg ernst zu nehmen“.

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