Neue Klage folgt

Kind (9) verbrüht: Kein Ende im Punsch-Streit

Salzburg
14.02.2019 06:00

Ein siedend heißer Punsch kippte bei einer Kindersilvesterfeier 2017 in Bischofshofen in den Stiefel eines Mädchens (9). Bis heute kämpft es mit den Folgen. Da der Veranstalter eine Verantwortung negiert, klagte die Familie - erfolglos. Nun folgt die nächste Klage.

Die Enttäuschung bei der Pongauer Familie ist riesig, erzählt Anwalt Alexander Schuberth, spricht von „Unverständnis“. Schmerzengeld und Schadenersatz wollen seine Mandanten. Immerhin erlitt die Neunjährige Verbrennungen dritten Grades, musste sich Hauttransplantationen unterziehen. Täglich steht eine Fußpflege an - Narben werden wohl für immer bleiben.

Heißer Punsch wurde in Pappbechern serviert
Ihre Klage mit 68.000 Euro Streitwert wurde vom Richter abgewiesen. Ende November fand die Verhandlung im Landesgericht Salzburg statt: „Der Punsch war nicht trinkbar“, sagte eine Zeugin. Sie war bei der Kindersilvesterfeier 2017 im Bischofshofener Sepp-Bradl-Stadion dabei, als der folgenschwere Vorfall passierte. Anfangs hatte laut Schuberth der Beklagte - der Ex-ÖVP-Ortsparteichef, der damals zu der Feier lud - den Punsch-Unfall seiner Versicherung gemeldet.

Doch dies bestreitet er vor Gericht. Anders als sein Versicherungsvertreter, der dem Richter von einer Schadensmeldung berichtete. Eine solche habe er nicht gesehen, meinte der Beklagte.

Wer den Punsch umstieß, ist der Urteilsbegründung nach fraglich. Laut Sprecher Peter Egger kommen sechs Personen infrage. Zudem scheidet eine Haftung aus, da der Beklagte rechtlich nicht der Veranstalter war - eine Ortsgruppe besitzt nämlich keine Rechtspersönlichkeit: „Nur die jeweilige Landespartei ist juristische Person.“ Schuberth kündigt nicht nur Berufung an, er will jetzt auch die Salzburger ÖVP klagen.

Die verweist auf Nachfrage aber auf ihren Versicherer, der die Forderungen abwies und eine Haftung ablehnt. Strafrechtliche Ermittlungen wurden bereits eingestellt - Schuberth brachte einen Fortführungsantrag ein. Er sagt: „Die Sache ist verwässert worden.“ Der Rechtsstreit geht jedenfalls weiter.

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