Elf Vorstrafen

Zwei Jahre Gefängnisstrafe für Frau Langfinger

Salzburg
12.02.2019 06:00

Die angeklagte Salzburgerin (49) hat reichlich Gefängnis-Erfahrung und hat aus ihrer kriminellen Vergangenheit nichts gelernt. Wieder drei Diebstähle, und das nur ein halbes Jahr nachdem sie die Zelle verlassen hatte. Aufgrund ihres Vorlebens kannte Herr Rat kein Pardon: zwei Jahre Freiheitsstrafe. Rechtskräftig!

Es waren nur kleinere Bargeldbeträge, die die Diebin bei den drei Handtaschen-Diebstählen im September 2018 in Salzburg erbeutete. Zudem wollte sie mit einer gestohlenen Bankomat-Karte Geld abheben: rechtlich wurde dies vom Staatsanwalt als Einbruchsdiebstahl gewertet und angeklagt. Insgesamt musste sich Richter Philipp Grosser mit drei Strafanträgen befassen.

Nichts neues, weist doch die Angeklagte ein langes Vorstrafenregister auf: 15 Eintragungen und elf Vorstrafen, die meisten einschlägig. Zuletzt wurde sie im Dezember 2017 schuldig gesprochen: wieder wegen Diebstahls. Bis Mai saß sie hinter Gittern.

Nun folgte der nächste Prozess für die Unbelehrbare. Sie legte dabei ein umfassendes Geständnis ab, informiert Sprecher Peter Egger auf Nachfrage. Zwei Jahre unbedingte Haft lautete das Urteil. Die Taschen-Diebin nahm es wie auch die Staatsanwaltschaft an – daher ist es bereits rechtskräftig.

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