Mühsam sei das Strafverfahren, heißt es von den Prozessbeteiligten. Am Montag um 14 Uhr hätte der Leasingarbeiter aus der Dominikanischen Republik im Prozesssaal sein sollen. Doch Richter Philipp Grosser musste erneut vertagen – nächste Woche hat der Angeklagte den nächsten Gerichtstermin. Bereits Ende März 2018 wurde er polizeilich vorgeführt, verlangte einen Dolmetscher – deswegen wurde vertagt. Im Mai sagte er dann endlich aus: „Es war keine Absicht, ich wollte ihr nichts tun“, meinte er, gab sogar dem Opfer eine gewisse Mitschuld.
Denn: Seitdem die beiden im Herbst 2017 mehrmals ungeschützten Sex hatten, ist die 40-Jährige HIV-positiv. Laut Anklage verheimlichte er seine AIDS-Erkrankung. Gegenüber seiner damaligen Partnerin meinte er sogar, dass er kerngesund sei – auch übers Testen lassen sei gesprochen worden.
Dabei weiß er schon seit 17 Jahren über seine Krankheit Bescheid. Deshalb muss er sich nach Paragraf 178 StGB verantworten: vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Opfer-Anwalt Stefan Launsky fordert 5000 Euro Schmerzengeld.
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