Prozess in Wien

Patient grob vernachlässigt: Betreuerin verurteilt

Wien
11.02.2019 14:38

Weil sie einen dementen, bettlägerigen Patienten unzureichend betreut haben soll, ist eine Heimhelferin am Montag am Wiener Landesgericht für Strafsachen verurteilt worden. Die 55 Jahre alte Frau erhielt wegen gröblicher Vernachlässigung (§ 92 StGB) eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Ein ebenfalls angeklagter diplomierter Krankenpfleger wurde dagegen freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Der Mann, der im Auftrag des Fonds Soziales Wien tätig war, hatte zwei Hausbesuche beim Betroffenen durchgeführt und dabei keinen Pflegebedarf gesehen. Dem Angeklagten wurde zugebilligt, den schlechten Zustand des Patienten und den Handlungsbedarf womöglich nicht erkannt zu haben. „Ein grobes Verschulden ist im Zweifel nicht feststellbar“, hielt Richter Stefan Erdei am Montag fest.

Der Patient war 2015 nach einem längeren Krankenhausaufenthalt nach Hause entlassen worden. Seine damals 71 Jahre alte Ehefrau - selbst an Diabetes erkrankt und hat Schwierigkeiten beim Gehen - kümmerte sich um ihn. Zur Unterstützung bekam sie eine Heimhelferin zur Verfügung gestellt, die sechs Mal pro Woche für jeweils eine Stunde vorbeischaute.

Zutritt zu Zimmer des Patienten durch Ehefrau verhindert?
Die 55-Jährige wischte zwar den Boden auf, ging Lebensmittel einkaufen und besorgte Rezepte und Medikamente. Das Zimmer, in dem der Mann lag, betrat sie eigenen Angaben nach aber höchstens zwei Mal. Sowohl der Patient als auch dessen Frau hätten das nicht gewünscht und verhindert, machte sie in der Verhandlung geltend.

Die Anklage legte der Heimhelferin zur Last, nicht für Hilfe gesorgt zu haben, obwohl sie erkennen hätte müssen, dass diese notwendig gewesen wäre. Erst im November 2016 verständigte die Ehefrau des Patienten die Rettung. Was die Sanitäter in der Zwei-Zimmer-Wohnung vorfanden, schockierte die Rettungskräfte. Der Mann lag im eigenen eingetrockneten Kot, seine Haut hatte sich aufgrund von langem Liegen in unveränderter Position teilweise vom Rücken gelöst. Im Krankenbett befanden sich teils verschimmelte Essensreste, die Matratze war mit Urin getränkt. Die Wohnung roch den Angaben eines Sanitäters so streng, dass die Helfer nach ihrem Einsatz die Kleidung wechseln mussten.

„Kein einfacher Patient“, aber „Pflichten gröblich vernachlässigt“
Auch wenn es sich um „keinen einfachen Patienten“ gehandelt habe, ist für den Richter erwiesen, dass die 55-Jährige „zweifellos ihre Pflichten gröblich vernachlässigt“ hat. Denn gerade in ihrem Beruf hätte man mit „überforderten Angehörigen“ zu tun.

Der betroffene Patient lebt mittlerweile in einem Pflegeheim, ist hochdement und nicht mehr vernehmungsfähig. Zwischenzeitlich wurde auch gegen die Ehefrau und zwei Söhne - einer von ihnen hatte die Eltern täglich, der zweite wöchentlich besucht - ermittelt. Die Staatsanwaltschaft stellte aber die Ermittlungen wieder ein.

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