Nicht rechtskräftig:

Klavierlehrer ging bei Vergewaltigungsprozess frei

Oberösterreich
07.02.2019 17:08

„Jemandem zu glauben, reicht nicht aus. Für eine strafrechtliche Verurteilung braucht es auch Beweise“ - freigesprochen (nicht rechtskräftig) wurde jener Klavierlehrer (52), dem vorgeworfen worden war, in Gmunden und Wels eine Musikschülerin begraptscht und vergewaltigt zu haben. Nach fünf Tagen Prozess „bleiben nur Verlierer“.

Die Anklage warf dem 52-jährigen, einschlägig vorbelasteten, Klavierlehrer vor, 2012 das heute 16-jährige begrapscht und von 2013 bis 2016 regelmäßig vergewaltigt zu haben. Mit Drohungen, der Familie etwas anzutun, habe er sie gefügig gemacht, das Opfer habe eine schwere posttraumatische Belastungsstörung.

Aussage gegen Aussage
Fünf Tage wurde, zumeist unter Ausschluss der Öffentlichkeit, am Landesgericht Wels prozessiert. 30 Zeugen wurden gehört, auch das Opfer sagte mehrfach aus und drei Sachverständige kamen zu Wort. Der Angeklagte leugnete stets. Es stand aber immer Aussage gegen Aussage, Beweise wie etwa DNA-Spuren, fehlten.

„Grenzverletzung“
Am Ende des Prozesses gab´s einen Freisspruch, obwohl die Richterin eine „Grenzverletzung“ ortete. Aber für eine Verurteilung reiche es nicht aus. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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