US-Gerichtsstreit

Ohne Imam darf Exekution nicht durchgeführt werden

Ausland
07.02.2019 13:49

Ein zum Tode verurteilter Muslim hat im US-Bundesstaat Alabama einen Aufschub seiner Hinrichtung erreicht. Der 42-Jährige hatte auf den Beistand eines Imams während der Exekution gepocht und ein Berufungsgericht in Atlanta mit seiner Argumentation überzeugen können. Der Verurteilte dürfe gegenüber christlichen Todeskandidaten nicht benachteiligt werden, heißt es in der Begründung des Aufschubs.

Laut dem ersten Zusatzartikel der US-Verfassung darf der Staat einzelne Religionen nicht bevorzugen. In Alabama dürfen Gefängniskaplane den Verurteilten im Hinrichtungsraum beistehen, muslimische Geistliche und Vertreter anderer Religionen können die Gefangenen hingegen nur bis zur Tür begleiten. Dominique Ray sollte eigentlich am Donnerstag hingerichtet werden. Er war wegen der Vergewaltigung und Ermordung einer 15-Jährigen im Jahr 1995 zum Tode verurteilt worden. Der 42-Jährige, der während seiner Haftzeit zum Islam konvertiert war, verlangte jedoch, dass ihn ein muslimischer Geistlicher in die Todeskammer begleitet.

Bundesstaat kündigt Gang zum Höchstgericht an
In erster Instanz wurde die Forderung abgelehnt. Es dürfe kein Risiko eingegangen werden, indem ein Geistlicher ohne entsprechende „Erfahrung und Ausbildung“ bei der Hinrichtung anwesend sei, entschied das Gericht. Das Bundesberufungsgericht in Atlanta wies diese Argumentation nun aber mit Verweis auf die Religionsfreiheit zurück. Es seien keine Beweise für ein solches Sicherheitsrisiko vorgelegt worden. Zudem sei nicht ersichtlich, wieso es nicht möglich sei, einen Imam entsprechend zu schulen. Der Bundesstaat Alabama kündigte am Mittwoch an, den Fall vor den Supreme Court zu bringen.

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