Urteil in Deutschland

Kartellamt schränkt die Macht von Facebook ein

Digital
07.02.2019 11:49

Das deutsche Kartellamt hat Facebook die Datensammlung außerhalb des Online-Netzwerks zum Beispiel mit dem „Like“-Button untersagt, weil es darin unfairen Wettbewerb sieht. Facebook besitze in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung und missbrauche sie, erklärte die Behörde am Donnerstag.

Kern der Entscheidung ist das Verbot, die auf fremden Websites gesammelten Daten mit Informationen zusammenzuführen, die bei den Nutzern auf der Plattform des Online-Netzwerks selbst erhoben werden. Die Behörde betrachtet dabei auch zum Konzern gehörende Apps wie Instagram und WhatsApp als Drittquellen. Facebook könne dort zwar weiterhin Daten sammeln - aber dürfe sie nicht mit seinen Nutzerprofilen verknüpfen, erklärte die Behörde.

Behörde gibt Facebook ein Jahr Zeit
Das Online-Netzwerk bekam zwölf Monate Zeit, sein Verhalten zu ändern und muss innerhalb von vier Monaten Lösungsvorschläge präsentieren. Innerhalb eines Monats kann das Online-Netzwerk Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellamts beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Facebook machte bereits deutlich, dass es sich vor Gericht wehren will. Der Fall könnte durch die Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsaufsicht wegweisend werden - und jahrelang durch die Instanzen gehen.

Facebook kontert, das Online-Netzwerk sei zwar populär, aber habe keine marktbeherrschende Stellung. Man verstoße auch nicht gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung. Außerdem seien für die Aufsicht über ihre Einhaltung die Datenschutzbehörden und nicht Wettbewerbshüter zuständig.

Das Bundeskartellamt untersucht bisher nur die Datensammlung außerhalb der Facebook-Kernplattform - mit dem „Gefällt-mir“-Button oder dem Auswertungsdienst Facebook Analytics.

Zustimmung „als Gesamtpaket“ ist problematisch
Ein zentraler Kritikpunkt der Wettbewerbshüter aus Bonn ist, dass man der Datenerhebung „als Gesamtpaket“ zustimmen muss, um Facebook überhaupt nutzen zu können. Die anderswo gesammelten Daten verknüpfe Facebook dann mit Informationen über die Nutzer von der Plattform selbst und könne dadurch Nutzern und Werbekunden einen besseren Service bieten, erklärt das Bundeskartellamt.

Es sieht darin gleich mehrere Probleme. Zum einen könne sich der Nutzer der Zusammenführung der Daten nicht entziehen - weil er angesichts der Marktmacht wenig Alternativen zu Facebook habe. Deshalb betrachten die Wettbewerbshüter auch die Einwilligung zur Datenverarbeitung aktuell als nicht wirksam.

Datensammlung von fremden Seiten bräuchte Einwilligung
Im Prinzip wäre es zwar in Ordnung, wenn Facebook Daten auf fremden Seiten sammele, aber dafür brauche es eine bewusste Einwilligung der Nutzer, betonte das Kartellamt. In der Zusammenführung der Daten sieht es dagegen ein grundsätzliches Problem.

Denn dadurch werde Facebook auch „für Werbekunden immer unverzichtbarer“. Das könne dem Wettbewerb und den Werbekunden schaden, die auf einen „mächtigen Anbieter“ träfen. „Wir sind dabei, kartellrechtliche Leitplanken in die Internetökonomie einzuziehen“, betonte Kartellamtschef Andreas Mundt.

Facebook kontert, dass Nutzer der Verwendung der auf anderen Seiten erhobenen Daten zur Personalisierung der Werbung widersprechen könnten.

„Zu Facebook gibt es keine Alternativen“
Eine entscheidende Frage in dem Verfahren wird sein, wie man den Markt für soziale Netzwerke überhaupt definiert - denn das ist nicht so eindeutig wie bei klassischen Industrien. Das Bundeskartellamt entschied sich für eine enge Auslegung und zählt Berufsnetzwerke wie Xing und LinkedIn, sowie Chatdienste wie WhatsApp, aber auch Plattformen wie Snapchat, Twitter oder YouTube nicht dazu. „Zu Facebook gibt es aus unserer Sicht keine Alternativen“, sagte Mundt.

Bei Netzwerken, die von der Funktionsweise letztlich wie Facebook sind, waren in den vergangenen Jahren diverse Konkurrenten wie StudiVZ oder Google+ nach und nach in der Bedeutungslosigkeit verschwunden. Aus Sicht von Facebook müssen aber die anderen sozialen Medien, die das Kartellamt außen vor lässt, mit in die Rechnung einbezogen werden. Der wahre Wettbewerb sei um die Aufmerksamkeit der Nutzer.

30 Millionen User allein in Deutschland
Facebook hat in Deutschland den Angaben zufolge rund 30 Millionen mindestens einmal im Monat aktive Nutzer, 23 Millionen greifen täglich auf den Dienst zu. Das Online-Netzwerk argumentiert, 40 Prozent der Nutzer sozialer Medien verwendeten Facebook gar nicht, das habe auch das Bundeskartellamt selbst festgestellt.

Das Kartellamt begründet seine Einschätzung der Marktbeherrschung unter anderem mit „Netzwerkeffekten“ - wo viele Nutzer sind, zieht das mehr Nutzer an. Außerdem gibt es den sogenannten „Lock-In“ - es ist schwer, einen Dienst zu verlassen, wenn es keine Alternativen gibt.

Facebook rechtfertigt Datensammelei mit Sicherheit
Facebook gibt zudem zu Bedenken, die auf fremden Websites erhobenen Daten würden auch zur Sicherung der Plattform genutzt - zum Beispiel, um gefälschte Accounts zu entdecken. Der Austausch von Daten zwischen verschiedenen Diensten des Facebook-Konzerns sei wiederum nötig, um sie überall zu löschen.

Das Bundeskartellamt zählt zu den „Drittquellen“ für die Daten auch zum Facebook-Konzern gehörende Dienste wie WhatsApp und Instagram. Damit ist Facebook nicht einverstanden. Nachdem die Übernahmen durch Wettbewerbshüter freigegeben wurden, sei eine wirtschaftliche Einheit entstanden, in der Daten frei fließen könnten. Facebook plant aktuell, die Chatdienste WhatsApp und Messenger sowie die Kommunikationsfunktion von Instagram auf eine gemeinsame technische Plattform umzusiedeln. Das stieß bereits auf scharfe Kritik.

Daten, die bei der Nutzung von Facebooks Kern-Plattform selbst anfallen, sind bisher ausdrücklich nicht Gegenstand der Untersuchung des Kartellamts.

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