„Ich war enthemmt“

Sechs Monate Haft für Angriff mit Schraubenzieher

Wien
06.02.2019 14:24

Ohne ersichtlichen Grund ist ein junger Syrer Ende des Vorjahres in einem Lokal in der Wiener City auf einen Gast losgegangen und hat ihm mit einem Schraubenzieher attackiert. Das Opfer, ein 25 Jahre alter Fleischhauer, trug dabei mehrere Stichverletzungen an Hals und Oberkörper davon. Auch am Mittwoch auf der Anklagebank konnte der junge Beschuldigte aus Syrien im Alter von mittlerweile 16 Jahren keinen Grund für den Angriff nennen. Er wurde wegen schwerer Körperverletzung zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt - nicht rechtskräftig.

Der blutige Vorfall hatte sich am 24. November gegen 2.30 Uhr abgespielt. Der damals noch 15-Jährige war gemeinsam mit seinem älteren Bruder und seiner Schwägerin im Lokal - diese hätte „nur provoziert“, gab der Angeklagte an. Eigentlich habe er nach Hause gehen wollen - doch warum der Angeklagte im Eingangsbereich des Lokals plötzlich den Schraubenzieher zückte und den jungen Fleischhauer attackierte, blieb unklar - mit diesem gab es keine Auseinandersetzung im Vorfeld, nicht einmal ein Wort sei gesprochen worden, hieß es.

„Ich hab‘ gedacht, bevor ich geschlagen werde, habe ich das getan“, gab der Angeklagte auf die Frage nach seinen Beweggründen zu Protokoll. Und weiter: „Ich weiß, das ist furchtbar.“ Weshalb er ein Werkzeug bei sich hatte? „Der Schraubenzieher war mit mir, weil mein Bruder von Afghanen geschlagen wurde“, betonte der Jugendliche.

„Geh, zwei Bier verträgt man zum Frühstück“
Der Bursche war zum Tatzeitpunkt alkoholisiert und - wie er betonte - aufgrund dessen vermutlich enthemmt. Er hätte im Verlauf des Abends bzw. der Nacht Bier, Wodka, Whiskey und Tequila getrunken, gab er an, was seinen Verteidiger Werner Tomanek freute: „Sein Verhalten zeigt, dass er nicht unbedingt als Radikalislamist anzusehen ist.“
Das Opfer gab jedoch zu bedenken: „So besoffen hat der Mensch nicht gewirkt, wenn er mich mit meinen 95 Kilo fixieren kann.“ Warum er sich dann nicht mit aller Gewalt gegen den körperlich unterlegenen Angeklagten zu Wehr gesetzt hat, wollte der Richter wissen. Er habe zwei große Bier und somit 1,3 Promille intus gehabt, antwortete der Fleischhauer: „Ich hätte mich nicht wehren können“. „Geh“, schüttelte Verteidiger Tomanek den Kopf, zwei Bier vertrage man „zum Frühstück“. „Ich bin Sportler“, ließ der Zeuge diesen Einwand nicht gelten.

Dass er nicht lebensgefährlich verletzt wurde, führte der 25-Jährige darauf zurück, dass der Angeklagte offenbar nicht mit einem Schraubenzieher umzugehen wisse: „Er hat das Werkzeug so komisch gehalten.“ So ließen sich keine tiefer gehenden Stichbewegungen durchführen.

770 Euro Wiedergutmachung
Das Urteil - neben der teilbedingten Haftstrafe wurde Bewährungshilfe und ein Anti-Aggressionstraining angeordnet, der 16-Jährige muss dem Verletzten außerdem 770 Euro an Wiedergutmachung bezahlen - akzeptierte der Verteidiger, die Anklagevertreterin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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