Illegale Migration

Mehrfachidentitäten: Kickl begrüßt Datenaustausch

Österreich
06.02.2019 12:12

Die Auswirkungen der Flüchtlingskrise sowie Terroranschläge in mehreren europäischen Staaten haben den EU-Staaten vor Augen geführt, dass viele sogenannte U-Boote bzw. Personen mit mehreren Identitäten häufig zu spät entdeckt werden konnten. Ein Vorschlag der EU-Kommission zur Vernetzung der EU-Informationssysteme konnte unter dem österreichischen Ratsvorsitz erfolgreich ausgearbeitet werden. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hofft nun, dass der engere Datenaustausch zwischen nationalen Polizeibehörden noch unter rumänischem Vorsitz beschlossen wird. Kickl spricht von „einem der wichtigsten Rechtsakte der EU im Sicherheitsbereich der vergangenen Jahre“.

Der Innenminister bringt auch ein Beispiel, welches die Notwendigkeit des Datenaustauschs zeigen soll: „Nehmen wir an, ein Verdächtiger wird in einem EU-Staat im Schengener Informationssystem wegen Mordes zur Fahndung ausgeschrieben und sucht in einem anderen Land unter falscher Identität um Asyl an, wo er im Eurodac-System erfasst wird. Derzeit findet kein Abgleich zwischen dem Schengener Informationssystem und Eurodac statt. In Zukunft werden SIS (Schengener Informationssystem , Anm.) und Eurodac (zentrales Asylwerer-Identifizierungssystem, Anm.) mittels Fingerabdrücken gegeneinander abgeglichen und der Identitätsmissbrauch dadurch sofort offenkundig.“

Kickl: „Wichtigster Beitrag zur Gewährleistung der Reisefreiheit“
Diese neuen Identifizierungsmöglichkeiten stellen laut Kickl einen der wichtigsten Beiträge zur Gewährleistung und Aufrechterhaltung der Reisefreiheit innerhalb des Schengenraumes, ein effizientes Werkzeug zur Bekämpfung und Verhinderung von illegaler Migration sowie zur Bekämpfung grenzüberschreitender schwerer Straftaten und Terrordelikte dar. Franz Lang, Direktor des Bundeskriminalamts, schlägt in die gleiche Kerbe: „Das Projekt Interoperabilität ist uns ein wichtiges Anliegen da für die Polizei ein enormer Mehrwert entsteht. Die Vorteile gelten für jeden Streifenpolizisten auf der Straße genauso wie einen Kriminalbeamten. So können wir wesentlich effizienter und vor allem sicherer arbeiten.“

Ziel sei es nicht nur, in Zukunft durch biometrische Identifizierungsmethoden, Fingerabdrücke und Lichtbilder die Datenqualität zu verbessern und so Identitätsmissbrauch oder Mehrfachspeicherungen einer Person unter unterschiedlichen Namen zu vermeiden. Es würden durch neue Rechtsakte auch bestehende Systeme in der Datenqualität erweitert und verbessert sowie neue Identifizierungssysteme zum Außengrenzschutz wie etwa ein Entry-Exit-System für Drittstaatsangehörige errichtet. Es sollen weder neue eigenständige Datenbestände geschaffen noch Änderungen am Datenspeicherungsumfang und der Speicherdauer der Daten erfolgen.

Datenschutz: Zuständige Behörden sind involviert
Im Innenministerium betont man, dass umfassende datenschutzrechtliche Schutzbestimmungen und Informationsrechte für die Betroffenen gewahrt bleiben würden. Denn bereits im Vorfeld der eigentlichen Verhandlungen seien das EU-Parlament und der EU-Datenschutzbeauftragte eingebunden worden.

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