„Massiver Rückgang“

Asyl: Familiennachzug um 48 Prozent gesunken

Österreich
06.02.2019 11:14

Die Zahl der Einreiseanträge zum Zweck einer Familienzusammenführung von Migranten ist im vergangenen Jahr um die Hälfte gesunken. 2018 wurden insgesamt 2274 solcher Ansuchen gestellt, das sind laut Innenministerium 48,4 Prozent weniger als im Jahr davor. Wolfgang Taucher, bis Jahresende Direktor des Bundesamts für Fremden und Asylwesen (BFA), spricht von einem „massiven Rückgang“. 2018 hätten die Anträge „nicht einmal mehr ein Viertel der Zahlen von 2016“ betragen.

Die sinkenden Anträge auf Familienzusammenführung wirken sich naturgemäß auch auf die Anzahl der Einreisegestattungen aus. Laut Taucher war 2017 noch in rund 5600 Fällen eine Einreisegestattung ausgesprochen worden, im vorigen Jahr habe sich diese Anzahl um 65 Prozent auf 3640 verringert. Derzeit befänden sich noch rund 750 Anträge in Prüfung.

Zahl der Einreiseanträge sinkt weiter
Aufgrund des anstehenden Zeitablaufs von drei Jahren bei subsidiär schutzberechtigten Personen kann laut Taucher bezüglich der Einreiseanträge für das Jahr 2019 bereits eine vorsichtige Prognose getroffen werden. Demnach soll sich die Zahl bei etwa 2500 pro Jahr einpendeln.

Auch starker Rückgang bei Asylanträgen
Die aktuellen Zahlen zeigen jedenfalls, dass immer weniger Migranten einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. „Wir sehen eine klare Tendenz“, meinten Experten des Innenministeriums anlässlich der Migrations-Daten kürzlich gegenüber der „Krone“. „Natürlich hängt diese Entwicklung auch viel von der politischen Großwetterlage ab.“ So habe sich auch die Anzahl der Asylanträge stark reduziert: 2017 wurden 24.435 Verfahren bearbeitet, im Vorjahr nur knapp über 13.000, das ist ein Minus von 45 Prozent.

Zu wie vielen Familienzusammenführungen es 2018 tatsächlich kam, kann nicht gesagt werden. Allerdings gibt das BFA bei Einreiseanträgen Familienangehöriger von in Österreich asyl- oder subsidiär schutzberechtigten Personen eine diesbezügliche Wahrscheinlichkeitsprognose ab. Diese erfolgt nur in Hinsicht auf das Verwandtschaftsverhältnis. Im Jahr 2017 hatte es insgesamt 7612 - positive wie negative - Wahrscheinlichkeitsprognosen getroffen, 2018 waren es nur mehr 3068. Laut den Zahlen des Innenministeriums reisten im vergangenen Jahr knapp über 2000 Frauen und Kinder zu den bereits in Österreich lebenden Asylberechtigten.

Zuständigkeit liegt beim Außenministerium
Anträge auf Familienzusammenführung bei den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland gelten als Einreiseanträge und fallen - wie andere Visa-Anträge auch - grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Außenministeriums. Die Gestattung der Einreise erfolgt dann durch die Botschaften. Wie das Innenministerium betonte, falle daher die Entscheidung, ob einer Person die Einreise gestattet wird und wie lange es bis zu einer Einreisegestattung dauert, nicht in seinen Zuständigkeitsbereich.

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